Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abmeldung Geringfügige Tätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abmeldung Geringfügige Tätigkeit

    Hallo,

    im Jahr 2021 habe ich eine geringfügige freiberufliche Tätigkeit aufgenommen und angemeldet und hierzu auch eine neue Steuernummer erhalten. (Übertragungsprotokoll Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen)

    Nun hat sich das als Nullnummer erwiesen, und ich führe diese Tätigkeit nicht mehr aus.

    Nun kommt mir, dass ich das ja Abmelden müsste. Ich habe auch schon eine Erinnerung bekommen für die Einreichung einer Steuererklärung (für meine "alte, normale" Steuernummer hatte ich die schon erledigt).

    Ich gehe davon aus, dass ich nun für die andere (freiberufliche) Steuernummer auch eine Lohnsteuererklärung zusätzlich machen muss mit 0 Euro? Und ich müsste ja die Abmeldung auch irgendwie durchführen. Durch ein bisschen Googeln habe ich erfahren, dass man das in MeinElster mit "sonstige Nachrichten an das Finanzamt" machen kann - aber dieses Formular existiert bei mir nicht.

    Ich habe unter "Anträge, Einsprüche und Mittelungen" nur "Einspruch".

    Kann mir hier jemand helfen?

    Vielen herzlichen Dank!

    #2
    Erstens gibt man nur eine Einkommensteuererklärung für die gesamten Einkünfte eines Kalenderjahrs ab und zweitens hast du

    offenbar ein altes persönliches Zertifikat auf die Steuernummer, mit dem neuere Dienste von Mein ELSTER nicht funktionieren.

    Du solltest dich neu mit deiner Steuer-ID registrieren und dem Finanzamt eine EÜR mit 0 Euro Gewinn für die freiberufliche Tätigkeit

    übermitteln. Nach der Neuregistrierung kannst du deine Tätigkeit auch elektronisch abmelden. Per Post geht das auch jetzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oder du teilst dem Finanzamt ganz einfach per Brief oder mail mit, dass du deine freiberufliche Tätigkeit seit dem XX.XX.XXXX nicht mehr ausübst.Für das letzte jahr der Ausübung muss dann natürlich noch eine EÜR eingereicht werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      Lädt...
      X