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Verrechnung von postiven Zinserträgen und negativen (gezahlten) Darlehenszinsen

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    Verrechnung von postiven Zinserträgen und negativen (gezahlten) Darlehenszinsen

    Hallo zusammen und allen noch ein gutes neues Jahr,
    Ich habe im Jahr 2023 positive Kapitalerträge (Zinsen) erhalten, die oberhalb des persönlichen Freibetrags liegen und für die 25% Kapitalertragsteuer plus Soli direkt von der kontoführenden Bank abgeführt wurden. Gleichzeitig habe ich in 2023 Zinsen für ein Immobiliendarlehen bei einer anderen Bank bezahlt. Darf ich diese beiden Zinsen in der Anlage KAP gegeneinander verrechnen?
    Vielen Dank für Eure Hinweise

    #2
    Nein. Allerdings hat die Frage keinen Bezug zu Elster.

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      #3
      Die Darlehenszinsen könnten theoretisch zwar Werbungskosten sein, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind aber pauschal mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG), weswegen in der Anlage KAP auch keine Werbungskosten abgefragt werden. Das kannst Du auch nicht umgehen, indem Du illegalerweise die Zinsen miteinander verrechnest.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Die Darlehenszinsen könnten theoretisch zwar Werbungskosten sein,
        Bei einem Immobiliendarlehen aber nur einem Vermietungsobjekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ... Danke an Alle für die schnellen und konkreten Antworten

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            #6
            Hallo,

            Bei einem Immobiliendarlehen aber nur einem Vermietungsobjekt.
            Man kann durchaus ein Darlehen auf eine Immobilie aufnehmen, und das Geld dann in etwas anderes investieren (etwa in ein Unternehmen). Und dann wären es auch Werbungskosten.
            Nur bei Kapitalanlagen funktioniert das nicht (siehe #3).

            Aber ich denke wir schweifen mal wieder ziemlich ab ...

            Stefan

            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              ... und das Geld dann in etwas anderes investieren (etwa in ein Unternehmen). Und dann wären es auch Werbungskosten.
              Genaugenommen Betriebsausgaben !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                "Früher" (TM), d. h. bis zum Vz. 2008, war es durchaus möglich, Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen entstanden sind, geltend zu machen, z. B. die Darlehenszinsen für die Finanzierung des Aktiendepots. Das ist vorbei.

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