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Grundsteuer Berechnung Brandenburg

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    Grundsteuer Berechnung Brandenburg

    Unser Grundstück besteht aus 4 Flurstücken, der Garten, unbebaut hat seine eigene. Ich habe die Berechnung nachgerechnet, ich komme auf das selbe Ergebnis, aber nur wenn man alle Flurstücke als Ganzes betrachtet. Der Garten treibt natürlich die Fläche in die höhe, danach orientieren sich alle weiteren Berechnungen. Würde man den Garten separat berechnen, käme man sicherlich auf ein anderes Ergebnis.
    Ist es richtig das alles als ganzes angesehen wird?

    #2
    Ist es richtig das alles als ganzes angesehen wird?
    Meines Erachtens ist das korrekt, alle Flurstücke zusammen gehören bewertungsrechtlich zu nur einer wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein Garten gehoert immer zur wirtschaftlichen Einheit des Grundvermoegens. Was anderes ist es, wenn das betroffene Grundstueck nun als land-/forstwirtschaftliche Flaeche genutzt wird, dann naemlich kann man das Grundstueck entsprechend der geaenderten Nutzung umwidmen lassen, so dass man kuenftig lediglich zur Grundsteuer A herangezogen wird - vorausgesetzt die Ortssatzung bzw. Gemeindeordnung laesst so eine Nutzungsaenderung ueberhaupt zu.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Vom Finanzamt habe ich gerade eine andere Auskunft erhalten. Danach darf der Eigentümer entscheiden was zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, eine Umwidmung gehört nicht dazu.
        In meinem Fall würde der Garten dann ein eigenes Aktenzeichen bekommen. Nachträglich ginge das nur innerhalb der einmonatlichen Frist.

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          #5
          Danach darf der Eigentümer entscheiden was zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört,
          Das zu glauben fällt mir schwer. Siehe die Legaldefinition in § 2 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__2.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielleicht liegt es daran, das da noch eine städtische Grünfläche dazwischen liegt, bzw. wir über diese gehen müssen um in unseren Garten zu gelangen. Oder weil in unserem Garten kein Gebäude errichtet werden darf, steht so im Grundbuch.

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              #7
              Vielleicht liegt es daran, das da noch eine städtische Grünfläche dazwischen liegt, bzw. wir über diese gehen müssen um in unseren Garten zu gelangen.
              Das kann im Einzelfall so sein, maßgeblich ist nun mal die Verkehrsauffassung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Wenn das Finanzamt dir schon anbietet ein eigenes Aktenzeichen fuer das Flurstueck zu geben, dann wuerde ich das auf jeden Fall anfordern und das Flurstueck separat erklaeren. Und dann solltest du GW1 und GW3 ausfuellen und bei der Nutzungsart kaeme meines Erachtens nur 13 Kleingarten- und Dauerkleingartenland in Frage. Diese separate Erklaerung duerfte fuer dich auf jeden Fall guenstiger kommen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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