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ESt Anlage S - Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit - Brutto oder Netto?

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    ESt Anlage S - Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit - Brutto oder Netto?

    Hallo,

    das ist vermutlich eine super-einfache Frage, aber ich habe trotz Recherche nicht die Antwort gefunden.

    In Anlage S trage ich den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein.

    Gewinn ist lt. Definition die Summe der Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben.

    Frage: sind hier die Brutto- (also inkl. Umsatzsteuer) oder die Netto-Werte einzutragen?

    Vielen Dank!

    #2
    Frage: sind hier die Brutto- (also inkl. Umsatzsteuer) oder die Netto-Werte einzutragen?
    Schau dir das Ergebnis deiner Gewinnermittlung (EÜR) an. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, steht dort der Nettogewinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sicher? Bei Gewinnermittlung durch EÜR zählt doch auch die vereinnahmte Umsatzsteuer zum Gewinn mit dazu. Oder es war unscharf formuliert und/oder ich habs nicht richtig verstanden

      Und eigentlich schreibt man in die Anlage S doch eh nur den einen Betrag, der bei der EÜR "hinten rauskommt". Also erst macht man seine EÜR korrekt und trägt dann die eine Zahl "Jahresüberschuss" in die Anlage S ein. Insofern stellt sich die Frage "Anlage S mit oder ohne Umsatzsteuer" doch eigentlich gar nicht.

      Bei Bilanzierung statt EÜR käme die USt natürlich nirgendwo im Gewinn vor - da ist die nur ein durchlaufender Posten ohne Einfluss auf den Jahresüberschuss.

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        #4
        Sicher? Bei Gewinnermittlung durch EÜR zählt doch auch die vereinnahmte Umsatzsteuer zum Gewinn mit dazu.
        Gleichzeitig wird aber doch die an das Finanzamt abgeführte wieder abgezogen. Ich räume aber ein, dass meine Antwort unscharf formuliert ist.

        Das kommt davon, wenn man Bilanzen erstellt und keine EÜR macht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Gleichzeitig wird aber doch die an das Finanzamt abgeführte wieder abgezogen.
          Das ist richtig - aber nicht zwangsläufig im gleichen Jahr.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das kommt davon, wenn man Bilanzen erstellt und keine EÜR macht.
          EÜR ist sowieso Teufelszeug

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