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Umsatzsteuererklärung 2022 PV Anlage

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    Umsatzsteuererklärung 2022 PV Anlage

    Hallo,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen, meine Umsatzsteuererklärung für 2022 korrekt in 'Mein Elster' einzugeben. Ich habe zwar schon einiges dazu im Forum gelesen, steige aber trotzdem nicht durch.

    Hier meine (vereinfachten) Daten:
    1. Die Anlage wurde 2022 installiert und hat weniger als 10 kWp. Ich habe auf die Steuerberfreiung für Kleinunternehmer verzichtet.
    2. Die Vorsteuer der Anlage beträgt 2.500 €
    3. Der Eigenverbrauch in 2022 beträgt 700 kWh. Ich würde ihn pauschal mit 20 ct/kWh (netto) ansetzen. Der reale Netto-Preis war etwas höher. Das ergibt: 140 €
    4. Die Einspeisevergütung von meinem Netzbetreiber beträgt netto: 50 €
    5. Über die USt-VA habe ich an das Finanzamt überwiesen: 10 €
    6. Vom Finanzamt habe ich für den Kauf der Anlage bereits erhalten: 2.400 €
    7. Fahrten im Rahmen des Kaufs der Anlage: 40 km
    8. Für Ausgaben für Büromaterial, Telefon, etc würde ich pauschal ansetzen: 20 € (brutto)
    Ich verwende den Hauptvordruck (USt 2 A).

    Könnt ihr mir bitte mitteilen, in welcher Zeile ich welche Werte eintrage? Bitte mit Vorzeichen.

    Und außerdem würde ich gerne wissen, was ich in Zeile 22 zur Art der Besteuerung angeben muss.

    Falls Informationen fehlen, gebt mir bitte Bescheid.

    Schon mal vielen Dank im Voraus.

    Herzliche Grüße

    #2
    Der Eigenverbrauch in 2022 beträgt 700 kWh. Ich würde ihn pauschal mit 20 ct/kWh (netto) ansetzen.
    Bei der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch sind die Wiederbeschaffungskosten relevant, pauschal geht da m. W. nichts.

    Könnt ihr mir bitte mitteilen, in welcher Zeile ich welche Werte eintrage? Bitte mit Vorzeichen.
    Das meiste ist doch gut beschrieben. Die Umsätze sind auf Seite 4 in den Zeilen 38 und 39 zu erfassen, die Vorsteuer auf Seite 11, Zeile 122.

    Ein Minuszeichen musst du nur beim Vorauszahlungssoll auf Seite 13 in Zeile 168 eintragen.

    In der Regel versteuert man bei diesen geringen Umsätzen nach vereinnahmten Entgelten. Was hast du denn im Fragebogen angegeben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24,

      vielen Dank für Deine rasche Antwort!

      Zunächst zu Deiner Frage: Tatsächlich, da steht nach vereinnahmten Entgelten.

      Deine Antworten verstehe ich so:

      Zeile 38: Die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber (s. Pkt 4 oben in meiner Liste): 50 €

      Zeile 39: Der Eigenverbrauch (s. Pkt 3): 140 € (Die pauschalen 20 ct/kWh habe ich aus folgender Quelle: "Pauschale Ermittlung: Das Finanzamt erlaubt, dass für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als Betriebseinnahme angesetzt werden." Die Orignalquelle kenne ich allerdings nicht.)

      Zeile 122: Vorsteuer der Anlage (s. Pkt 2): 2.500 €

      Zeile 168: Vom Finanzamt erhaltene Vorsteuerrückzahlung: -2.400 €

      Wo bekomme ich vor allem noch Punkt 5 unter? Also, die im Rahmen der vierteljährlich USt-VA von mir ans Finanzamt überwiesenen 10 €?

      Kann ich auch die Fahrtkosten (s. Pkt 7) und die Pauschale für Kleinauslagen (s. Pkt 8) ansetzen? Wenn ja, in welchen Zeilen?

      Kommentar


        #4
        Das Finanzamt erlaubt, dass für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als Betriebseinnahme angesetzt werden
        Das war nur bei der Einkommensteuer erlaubt, die aber für dich nicht mehr relevant ist. Bei der Umsatzsteuer ist das nicht erlaubt,

        da geht es nach dem durchschnittlichen Nettoeinkaufspreis, den du für den gelieferten Strom bezahlen musst.

        Zeile 168: Vom Finanzamt erhaltene Vorsteuerrückzahlung: -2.400 €
        Zeile 168 ist ein Saldo, das siehst du richtig. Bei 2.500,00 € Vorsteuer und bisher nur 40,00 € Umsatzsteuer wären das aber -2.460,00 €.

        Für Fahrtkosten und andere Auslagen könntest du ja allenfalls die Vorsteuer geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, vielen Dank! Mir fallen tonnenweise Steine vom Herzen!

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