Hallo Zusammen,
ein Kunde von uns nutzt bei seinen zu zahlenden Rechnungen über 500€ den §13b, also er führt die USt. ab. Dieser sitzt aber auch in Deutschland, hat also eine deutsche USt.-Ident. Ich bin noch relativ neu auf dem Gebiet und komme mit diesem Paragraph das erste Mal in Kontakt. Soweit ich gelesen habe, muss ich für solche Rechnungen (bei denen also der RE-Empfänger die USt. abführt) eine Zusammenfassende Meldung machen. Jetzt wird allerdings gesagt, dass ich hier keine deutsche USt. Ident. (vom RE-Empfänger) angeben darf. So wie ich das immer lese, geht das eigentlich auch nur, wenn die Leistung außerhalb des eigenen Landes erbracht wurde, also außerhalb Deutschlands. Ist es demnach von unserem Kunden falsch, dass er den Paragraph anwendet, oder muss ich dafür keine Zusammenfassende Meldung machen, sondern irgendetwas anderes?
Ich hoffe sehr, ihr wisst was ich meine.
Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal.
ein Kunde von uns nutzt bei seinen zu zahlenden Rechnungen über 500€ den §13b, also er führt die USt. ab. Dieser sitzt aber auch in Deutschland, hat also eine deutsche USt.-Ident. Ich bin noch relativ neu auf dem Gebiet und komme mit diesem Paragraph das erste Mal in Kontakt. Soweit ich gelesen habe, muss ich für solche Rechnungen (bei denen also der RE-Empfänger die USt. abführt) eine Zusammenfassende Meldung machen. Jetzt wird allerdings gesagt, dass ich hier keine deutsche USt. Ident. (vom RE-Empfänger) angeben darf. So wie ich das immer lese, geht das eigentlich auch nur, wenn die Leistung außerhalb des eigenen Landes erbracht wurde, also außerhalb Deutschlands. Ist es demnach von unserem Kunden falsch, dass er den Paragraph anwendet, oder muss ich dafür keine Zusammenfassende Meldung machen, sondern irgendetwas anderes?
Ich hoffe sehr, ihr wisst was ich meine.
Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal.
Kommentar