Zeile f. gezahlte Beträge aus Vorsteueranmeldung im Elster Umsatzsteuerformular 2022?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • JACS
    Neuer Benutzer
    • 17.01.2024
    • 3

    #1

    Zeile f. gezahlte Beträge aus Vorsteueranmeldung im Elster Umsatzsteuerformular 2022?

    Ich habe vor Weihnachten meine Umsatzsteuer für das Jahr 2022 noch abgegeben und da eine Nullmeldung gemacht, da bisher keine Einnahmen.
    Allerdings habe ich dabei die gezahlten Beträge aus der Vorsteueranmeldung nicht angegeben, sodass diese Summe vom Konto abgebucht wurde.
    ich mache nun eine korrigierte Umsatzsteuer, weiss aber nicht in welcher Zeile, ich den ausgezahlten Betrag der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen soll.

    Wer kann mir helfen?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo JACS,

    Im Hauptvordruck Seite 11 Abziehbare Vorsteuerbeträge -> Zeile 122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) trägst du deine Vorsteuer ein.

    Tschüß

    Kommentar

    • JACS
      Neuer Benutzer
      • 17.01.2024
      • 3

      #3
      Wird mir somit der Betrag nicht abgezogen bzw. ich muss ihn nicht mehr erstatten?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Das Vorauszahlungssoll ist in Zeile 168 einzutragen.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von JACS Beitrag anzeigen
          Wird mir somit der Betrag nicht abgezogen bzw. ich muss ihn nicht mehr erstatten?
          Das was Du bei Vorsteuerbeträge einträgst wird von der Umsatzsteuer abgezogen.

          Kommentar

          • JACS
            Neuer Benutzer
            • 17.01.2024
            • 3

            #6
            Was soll mir den abgezogen werden, wenn ich eine Nullmeldung mache?

            Kommentar

            • timote
              Erfahrener Benutzer
              • 24.01.2023
              • 740

              #7
              Antwort s. # 5: "Das was Du bei Vorsteuerbeträge einträgst wird von der Umsatzsteuer abgezogen."
              Beispiel: Umsatzsteuer = 0 €, Vorsteuer = € 1000 € =>
              0 € - 1000 € = -1000 € Dieser Betrag wird dir erstattet, soweit nicht bereits geschehen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar

              Lädt...