Freiwillige gesetzliche sowie private Krankenversicherungsbeiträge in einem Jahr!

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  • Viola90
    Neuer Benutzer
    • 18.01.2024
    • 4

    #1

    Freiwillige gesetzliche sowie private Krankenversicherungsbeiträge in einem Jahr!

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2023 einige Monate freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt, bevor ich zu einer privaten Krankenversicherung gewechselt bin. Folgende Fehlermeldung macht mir dabei zu schaffen:

    "Neben Eingaben zur gesetzlichen Basiskranken- und sozialen Pflegeversicherung wurden alleinige Eingaben zur privaten Krankenversicherung vorgenommen. Sollte es sich hierbei um Beiträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen handeln, sind diese nicht bei den Angaben zur privaten Krankenversicherung, sondern bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) einzutragen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Unter Anlage V habe ich die Beiträge wie folgt eingetragen:

    Freiwillig gesetzlich:

    2. Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    16. Beiträge zu Krankenversicherungen
    – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden –
    (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)

    privat:

    Unter Anlage V habe ich meinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung eingetragen:

    3. Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    23. Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)

    Kann mir jemand sagen, wo der Fehler liegt?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Viola
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Es heißt "Anlage Vorsorgeaufwand", nicht "Anlage V". Die "Anlage V" gibt es auch (Vermietungseinkünfte), deshalb ist die Unterscheidung wichtig.

    Ich glaube nicht, dass Du mit "Mein Elster" arbeitest bei einer solchen "Fehlermeldung". Wie heißt das Produkt tatsächlich oder irre ich mich ?

    Das sieht mir ehrlich gesagt nicht nach einer Fehlermeldung aus, sondern einen wegklickbaren Hinweis, wenn der Textinhalt doch nicht zutrifft. Oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Wie rechnet Elster denn mit Deinen Angaben? Werden beide Angaben summiert und in voller Höhe abgezogen? Wenn ja ist alles in Ordnung.

      Kommentar

      • Viola90
        Neuer Benutzer
        • 18.01.2024
        • 4

        #4
        Ich arbeite mit der Webversion "Mein Elster" und es ist eine Fehlermeldung. Ohne Behebung der Fehler komme ich nicht weiter und es wird entsprechend auch nichts berechnet.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          Ich arbeite mit der Webversion "Mein Elster" und es ist eine Fehlermeldung.
          Fehlermeldung werden rot angezeigt, Hinweise orangefarben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Viola90
            Neuer Benutzer
            • 18.01.2024
            • 4

            #6
            Es wird tatsächlich in rot als Fehlermeldung angezeigt und auch so genannt.

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Hallo Viola90,
              wenn du eine private Krankenversicherung hast, dann gehört doch eine private Pflegeversicherung auch dazu.
              Die Fehlermeldung deutet ja darauf hin->Neben Eingaben zur gesetzlichen Basiskranken- und sozialen Pflegeversicherung wurden alleinige Eingaben zur privaten Krankenversicherung vorgenommen.
              Schau dir das mal an, vielleicht verwschindet dann der Fehler.

              Tschüß

              Kommentar

              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Und wenn es keine gab, dann müsste hier tatsächlich ausnahmsweise mal eine Null rein.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • Viola90
                  Neuer Benutzer
                  • 18.01.2024
                  • 4

                  #9
                  Vielen Dank für die Tipps. Die Angabe der privaten Pflegeversicherung hat tatsächlich gefehlt. Keine Fehlermeldung mehr

                  Kommentar

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