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    Bescheinigungen einfüllen

    Hallo zusammen,
    kann man eigentlich alle Bescheinigungen auf ein Schlag einfüllen, oder muss das für jede einzelne Bescheinigung gemacht werden ?
    ----------

    Gruß Klaus

    #2
    ... kann man eigentlich alle Bescheinigungen auf ein Schlag einfüllen, oder muss das für jede einzelne Bescheinigung gemacht werden ?
    In Mein ELSTER werden immer alle Bescheinigungen einer Person insgesamt übernommen, eine Selektion ist nicht möglich.

    Das passiert bei jedem Bescheinigungsabruf erneut. In kommerziellen Steuerprogrammen kann man in der Regel auswählen und einzelne

    Bescheinigungen auch abwählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich klinke mich hier mal ein. Die Hilfe zum Einfüllen von Bescheinigungen finde ich ausbaufähig. Ich bin soweit durch, dass ich die Bescheinigungen abrufen kann; ich kann sie also als PDF herunterladen und speichern. Irgendwo steht aber "Bescheinigungen können nur direkt im Formular der Einkommensteuererklärung eingefüllt werden." Wie geht das denn, wie kann ich es anstoßen - oder sollte das automatisch erfolgen? Wenn ich die vorangegangene Diskussion zugrundlege, Letzteres, aber ich finde keine eingefüllten Bescheinigungen oder erkenne sie nicht. Gibt's dazu Erfahrungen?

      Danke im Voraus und Gruß, Anselm
      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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        #4
        Hallo Anselm,
        welches Jahr willst du denn mit Elsterformular übermitteln?
        Deine genannte Version dürfte aber untauglich sein. Elsterformular kann für Jahre nach 2019 nicht mehr verwendet werden.
        Ich habe eine Version 21.3 gefunden.

        Tschüß

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          #5
          Wie geht das denn, wie kann ich es anstoßen -
          Der Abruf lässt sich bei einem geöffneten Entwurf über den Button mit den 3 Punkten links unten starten.

          Gut versteckt ! Beim Start einer neuen Erklärung wird er ebenfalls angeboten. Jede Person muss einzeln abgerufen werden.

          Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,
            noch ein kleiner Hinweis:
            Man sollte mit der Neuanlage eines neuen Formulars (für 2023) warten bis alle Bescheinigen da sind. Dann kann man das Einfüllen auf einen Schlag erledigen. Ob und welche Bescheinigungen vorliegen kann man vorab prüfen in dem man in "Mein Elster" den Punkt "Bescheinigungen verwalten" aufruft. Da kann man auch Prüfen welche es z.B. für 2022 gab.

            Es lohnt sich auf alle Bescheinigen zu warten, denn dann kann man relativ zügig eine Erklärung bearbeiten und zum Abschluss bringen. Bei mir lagen bereits zum 31.01.2024 alle Bescheinigungen vor, KAP Erträge noch eingetragen und ab die Post. Meine Erklärung für 2023 konnte ich daher bereits am 01.02.2024 14:05 erfolgreich und abschließend übermitteln. Damit ist die Steuererklärung 2023 bereits aus dem Kopf. Freue ich mich darüber.

            Gruß
            Klaus
            Zuletzt geändert von Gpswanderer; 06.02.2024, 12:38.
            ----------

            Gruß Klaus

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              #7
              Bei mir lagen bereits zum 31.01.2024 alle Bescheinigungen vor,
              Das ist natürlich nicht immer so. Ich habe schon erlebt, dass die Rentenversicherung die Daten erst Anfang März übermittelt hat, heuer waren die bereits

              Mitte Januar abrufbar. Bei uns stehen noch die Bescheinigungen für die Riesterrenten aus, die kommen nie vor Mitte Februar. Es gab auch schon ein Jahr,

              da wurde diese Bescheinigung erst Ende Juni übermittelt, da war der Steuerbescheid schon erlassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,
                un noch ein Hinweis, hatte ich vorhin vergessen.
                Man sollte die Bescheinigungen unbedingt überprüfen. Ich bekomme von meiner Firma (eine Weltfirma) noch eine Zusatzrente, die kommt auch als Bescheinigung direkt zum FA.
                Und da hat man im vorigen Jahr die 2. Seite vergessen mit den SV-Beiträgen. Es war ein mühsames Geschäft, bis man das der Personalabteilung klar machen konnte, weil die erst mal dachten, wer weis, was der alte Knacker da falsch gemacht hat. Es hat 3 Wochen gedauert, das das beim FA geändert war.
                ----------

                Gruß Klaus

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                  #9
                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Anselm,
                  welches Jahr willst du denn mit Elsterformular übermitteln?
                  Deine genannte Version dürfte aber untauglich sein. Elsterformular kann für Jahre nach 2019 nicht mehr verwendet werden.
                  Ich habe eine Version 21.3 gefunden.

                  Tschüß
                  Peinlich! Nix mehr Elsterformular, ELSTER.

                  Danke für den Hinweis und Gruß, Anselm
                  Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Der Abruf lässt sich bei einem geöffneten Entwurf über den Button mit den 3 Punkten links unten starten.

                    Gut versteckt ! Beim Start einer neuen Erklärung wird er ebenfalls angeboten. Jede Person muss einzeln abgerufen werden.
                    O weh. Danke!

                    Gruß, Anselm
                    Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                      #11
                      Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      noch ein kleiner Hinweis:
                      Man sollte mit der Neuanlage eines neuen Formulars (für 2023) warten bis alle Bescheinigen da sind. Dann kann man das Einfüllen auf einen Schlag erledigen. Ob und welche Bescheinigungen vorliegen kann man vorab prüfen in dem man in "Mein Elster" den Punkt "Bescheinigungen verwalten" aufruft. Da kann man auch Prüfen welche es z.B. für 2022 gab.

                      Es lohnt sich auf alle Bescheinigen zu warten, denn dann kann man relativ zügig eine Erklärung bearbeiten und zum Abschluss bringen. Bei mir lagen bereits zum 31.01.2024 alle Bescheinigungen vor, KAP Erträge noch eingetragen und ab die Post. Meine Erklärung für 2023 konnte ich daher bereits am 01.02.2024 14:05 erfolgreich und abschließend übermitteln. Damit ist die Steuererklärung 2023 bereits aus dem Kopf. Freue ich mich darüber.
                      Ich bin halt wie die Metzgereiverkäuferin: Ehrlich bis auf die Knochen. Ich habe gleich nach Neujahr angefangen, aber da lagen noch keinerlei Bescheinigungen vor. Jetzt grüble ich, ob ich schon alle habe. Vermutlich warte ich künftig bis März.

                      Gruß, Anselm
                      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                        #12
                        Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        un noch ein Hinweis, hatte ich vorhin vergessen.
                        Man sollte die Bescheinigungen unbedingt überprüfen. Ich bekomme von meiner Firma (eine Weltfirma) noch eine Zusatzrente, die kommt auch als Bescheinigung direkt zum FA.
                        Und da hat man im vorigen Jahr die 2. Seite vergessen mit den SV-Beiträgen. Es war ein mühsames Geschäft, bis man das der Personalabteilung klar machen konnte, weil die erst mal dachten, wer weis, was der alte Knacker da falsch gemacht hat. Es hat 3 Wochen gedauert, das das beim FA geändert war.
                        Ein guter Hinweis, danke. (Gibt es mehrere Weltfirmen? Ich war auch bei einer.)

                        Gruß, Anselm
                        Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                          #13
                          Ich habe gleich nach Neujahr angefangen
                          Ich habe wegen des Forums hier unsere Erklärung schon am 1. Januar erstellt. Allerdings kann ich das auch ohne die elektronischen Bescheinigungen.

                          Die Jahreswerte meiner Betriebsrente kann ich der Dezemberabrechnung entnehmen, die mir die Lohnbuchhaltung Ende Dezember zuschickt, die

                          Werte für unsere gesetzlichen Renten verwalte ich in einer Excel-Tabelle, in der auch der Rentenanpassungsbetrag berechnet wird. Da kenne ich die

                          Jahreswerte bereits nach der Rentenerhöhung im Juli. Alle anderen steuerrelevanten Werte kann ich dem Programm entnehmen, mit dem wir unsere

                          Bankkonten verwalten. Kapitalerträge erklären wir allerdings nicht, für die Günstigerprüfung sind unsere Einkünfte zu hoch.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Charlie24 # 7:
                            Es gab auch schon ein Jahr, da wurde diese Bescheinigung erst Ende Juni übermittelt, da war der Steuerbescheid schon erlassen.
                            Muss das Finanzamt eigentlich einen schon bestandskräftigen Steuerbescheid nochmal öffnen, wenn eine Bescheinigung dermaßen spät kommt? Das hat der Steuerpflichtige ja eher nicht zu vertreten.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                              #15
                              Muss das Finanzamt eigentlich einen schon bestandskräftigen Steuerbescheid nochmal öffnen, wenn eine Bescheinigung dermaßen spät kommt?
                              Ich weiß nicht, ob da konkret was passiert. Ich habe, als mir das passiert ist, vor der Übermittlung mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert.

                              Die meinte zwar auch, dass es besser wäre, die elektronischen Daten würden vorliegen, traute mir aber zu, den Rentenbetrag schon korrekt zu ermitteln.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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