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Ausländischer Datenübermittler - Lohnsteueranmeldungen für Arbeitnehmer

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    Ausländischer Datenübermittler - Lohnsteueranmeldungen für Arbeitnehmer

    Hallo,
    ich bin Unternehmensberaterin aus dem EU-Ausland (Slowenien) und bei Mein ELSTER als Organisation registriert (elektronisches Zertifikat). Als ausländischer Datenübermittler möchte ich für Arbeitnehmer verschiedener Firmen aus Slowenien, die alle über die deutsche Steuernummer verfügen, die Lohnsteuer-Anmeldungen einreichen. Ist da bitte jemand, der sich auskennt??!

    #2
    Hallo LydieSI,

    du gehst über Formulare und Leistungen -> Alle Formulare-> Lohnsteuer Arbeitgeber ->Lohnsteueranmeldung.
    Wenn du die jeweiligen Steuernummern der Arbeitgeber hast ist das dann kein Problem.
    Je nachdem ob die Arbeitgeber monatlich oder quartalsweise einreichen lohnt es sich für jeden ein Profil anzulegen, dann stehen die Stammdaten immer schon drin.

    Tschüß

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      #3
      Guten Morgen, vielen lieben Dank, gibt es vielleicht irgendwo einen Leitfaden, in dem die einzelnen Schritte kurz beschrieben werden...? Ich müsste konkret für die einzelnen, nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen nachträglich für 2023 abgeben, damit diese Summen dann abgeführt werden können. Danke vielmals für die Unterstützung!!

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        #4
        Hallo LydieSI,

        außer den blauen Fragezeichen an den verschiedenen Stellen im Formular, wo ein Menü mit Erläuterungen aufgeht, wüsste ich keine andere Hilfe.

        Tschüß

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          #5
          Hallo nochmals, holzgoe,
          vielen lieben Dank für die bisherige Unterstützung. Nun habe ich die folgende Situation: für den ausländischen Arbeitgeber ist nachträglich seitens des deutschen Firnanzamts festgestellt worden, dass für das Jahr 2023 für einige nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer die Lohnsteuer in Deutschland anzumelden und abzuführen ist. Dabei stellt sich die Frage der dabei zu berücksichtigenden Steuerklasse für diese ausländischen Arbeitnehmer. Im Kalenderjahr 2023 ist für die Arbeitnehmer nämlich keine steuerliche Identifikationsnummer beantragt worden und auch kein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Heißt das, dass man für das Jahr 2023 zwingend von der ungünstigsten Steuerklasse VI ausgehen muss?? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!! Tschüß

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            #6
            Hallo LydieSI,
            wie haben denn die Arbeitgeber abgerechnet ? Die Löhne sind doch in 2023 gezahlt worden.
            Ohne steuerliche ID. oder Bescheinigung vom Finanzamt müsste die Steuerklasse VI angewandt werden.

            Tschüß

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              #7
              Morgen,
              die Löhne sind ordnungsgemäß im EU-Ausland abgerechnet worden, wegen Überschreitung von 183 Tagen in 12 Monaten in DE muss die Lohnsteuer auch in DE abgeführt werden und kann anschließend im Land des Sitzes des Arbeitgebers als Abzug angerechnet werden. Die steuerliche ID bzw. Bescheinigung für Arbeitnehmer müsste bis Ende 2023 erworben werden, um günstigere Steuerklasse für 2023 anwenden zu können?? Oder geht auch rückwirkend...?

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                #8
                Zitat von LydieSI Beitrag anzeigen
                .... Oder geht auch rückwirkend...?
                Hallo,
                kann ich mir schwer vorstellen -> Vielleicht mal ein Arbeitgeber Finanzamt konkret anfragen, Änderungen der Steuerklasse macht ja das FA.

                Tschüß

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                  #9
                  Danke, liebe Grüße!

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