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N-Aus - Wo ausländische Lohnsteuer eintragen

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    N-Aus - Wo ausländische Lohnsteuer eintragen

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2022 in den Niederlanden gearbeitet und Summe X verdient und Lohnsteuer Y gezahlt. Wo trage ich in Anlage N-Aus die gezahlte Lohnsteuer Y ein (am besten mit Zeile)?

    Vielen Dank!

    #2
    Deutsche oder niederländische Lohnsteuer ?

    Die Vorfrage ist doch, was das Doppelbesteuerungsabkommen mit NL dazu sagt. Bei der Freistellungsmethode, die bei Arbeitslohn meist relevant ist, wäre beispielsweise die ausländische Lohnsteuer in Deutschland irrelevant und daher auch nirgends einzutragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      es handelt sich hierbei um die in den Niederlanden gezahlte Lohnsteuer. Soweit ich das verstehe unterliegt mein Einkommen in den Niederlanden dem Progressionsvorbehalt in Deutschland und somit ist die in den NL gezahlte Lohnsteuer relevant weil es mein Einkommen senkt. Oder verstehe ich das falsch?

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        #4
        Erstens gibt es in Doppelbesteuerungsabkommen verschiedene Feinheiten, die Dir Dein steuerlicher Berater Deines Vertrauens prüft (= kein Elster-Thema und damit auch kein Thema dieses Forums). Zweitens senkt die Lohnsteuer nicht das Einkommen, sondern das ist eine Vorauszahlung auf Deine Einkommensteuer.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          unterliegt mein Einkommen in den Niederlanden dem Progressionsvorbehalt in Deutschland und somit ist die in den NL gezahlte Lohnsteuer relevant weil es mein Einkommen senkt.
          Nein, das verstehst du falsch. Wenn es so ist, wie du schreibst, dann unterliegen die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Einkünfte sind

          der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht. Beim Progressionsvorbehalt bleiben die in den Niederlanden

          zu versteuernden Einkünfte in Deutschland steuerfrei, sie beeinflussen nur die Höhe des Steuersatzes deiner deutschen Einkünfte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank euch! Habs nun verstanden.

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