Müssen Solo Selbständige Künstler die KSK beiträge im Einkommensteuererklärung hinfügen? Welche Zeile?
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Müssen Solo Selbständige Künstler die KSK beiträge im Einkommensteuererklärung hinfügen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der volle Beitrag zur Rentenversicherung kommt in Zeile 6, der Zuschuss der KSK dazu (50%) in Zeile 7.
Der selbst getragene Anteil zur Krankenversicherung kommt in Zeile 16 UND in Zeile 17.
Der selbst getragene Anteil zur Pflegeversicherung kommt in Zeile 18.
Die Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage Vorsorgeaufwand 2022 (dürften sich aber 2023 nicht geändert haben).
Die KSK schickt Dir jedes Jahr (meistens im Februar des Folgejahres) eine "Bescheinigung nach § 20 KSVG" aus der sich die Zahlen sowohl der Kranken-/Pflegeversicherung als auch die der Rentenversicherung ergeben. Achtung: Diese Bescheinigung nicht verwechseln mit der "Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommensteuergesetzes" die auch um die Zeit kommt aber nur die an das Finanzamt gemeldeten Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung enthält.
Die KSK übermittelt leider nur die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch an das Finanzamt, die Daten zur Rentenversicherung bekommt das Finanzamt nicht übermittelt so dass man sie selbst richtig angeben muss und unbedingt den Einkommensteuerbescheid darauf überprüfen muss, ob die Daten richtig übernommen wurden.Zuletzt geändert von Telepeter; 20.01.2024, 20:42.
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... die Daten zur Rentenversicherung bekommt das Finanzamt nicht übermittelt so dass man sie selbst richt angeben undFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,
ich bin ebenfalls über diese Problematik gestolpert und sage schon mal
besten Dank an Telepeter für die Hilfestellung.
Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenDer volle Beitrag zur Rentenversicherung kommt in Zeile 6, der Zuschuss der KSK dazu (50%) in Zeile 7.
Der selbst getragene Anteil zur Krankenversicherung kommt in Zeile 16 UND in Zeile 17.
Der selbst getragene Anteil zur Pflegeversicherung kommt in Zeile 18.
zuletzt eine abweichende Vorgehensweise genannt wurde:
RENTENVERSICHERUNG
– Zeile 6: RV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 7: RV-Beitrag KSK-Anteil
KRANKEN- / PFLEGEVERSICHERUNG
– Zeile 16: KV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 18: PV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 21: KV-Beitrag KSK-Anteil + PV-Beitrag KSK-Anteil
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da mir zuletzt eine abweichende Vorgehensweise genannt wurde:
was die KSK dazu übermittelt. Das Thema wurde vor langer Zeit hier ausführlich diskutiert, aber ich habe die Details nicht mehr im Kopf.
Bitte selbst nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...A4rung-angebenFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von kepp Beitrag anzeigenKönnte aber bitte jemand diese Hilfestellung nochmal bestätigen, da mir
zuletzt eine abweichende Vorgehensweise genannt wurde
Die Beträge entsprechen der Höhe nach dem Eigenanteil an KV/PV.
In der Papierbescheinigung stehen diese Beiträge als "gezahlte Beiträge" und bei der Krankenversicherung der doppelte Betrag, bei der Pflegeversicherung etwas weniger als der doppelte Betrag, mit dem Vermerk: "Die KSK hat xxx,xx € an den Gesundheitsfonds abgeführt". Evtl. muss man bei der Pflegeversicherung den Kinderlosenzuschlag alleine zahlen.
Diese doppelten Beiträge tauchen in der elektronisch an das Finanzamt übermittelten Bescheinigung nicht auf.
Ich denke, das hat damit seine Richtigkeit. Bei Arbeitnehmern ist es ja auch so, dass nur die Eigenbeiträge bescheinigt werden und einzutragen sind, obwohl der Arbeitgeber ja die Eigenbeiträge plus Arbeitgeberbeitrag weiterleitet.
Die Rentenversicherungsbeiträge müssen in jedem Fall selbst eingetragen werden, da die KSK hier nichts übermittelt. Bezüglich der zu befüllenden Felder sind wir uns ja einig, da gibt es keine Abweichungen. Ich halte das auch für richtig so und es wurde bei einer von mir betreuten Steuererklärung so durchgewunken.Zuletzt geändert von Telepeter; 25.04.2024, 11:32.
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Charlie24 Danke für Antwort und Link. Ich bin den diversen Diskussionen gefolgt
und musste leider feststellen, dass eine eindeutige Antwort leider ausbleibt, und sogar
die (oben erwähnte) Vorgehensweise für die Rentenversicherung evtl. inkorrekt ist.
Hätte evlt jemand (der ebenfalls bei der KSK versichert ist) Zeit und Energie die Fehler
in der untenstehende Vorgehensweise aufzuzeigen bzw. eine kurze Erklärung für die
korrekte Vorgehensweise zu liefern?
RENTENVERSICHERUNG
– Zeile 6: RV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 7: RV-Beitrag KSK-Anteil
KRANKEN- / PFLEGEVERSICHERUNG
– Zeile 16: KV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 18: PV-Beitrag Gesamtsumme (Eigenanteil + KSK-Anteil)
– Zeile 21: KV-Beitrag KSK-Anteil + PV-Beitrag KSK-Anteil
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Telepeter – lieben Dank für die Antwort und die Mühe, das hat mir viel geholfen.
Mit deiner Auskunft kann ich mir abschließend merken:
Rentenversicherung
– Z6: Gesamtsumme RV
– Z7: KSK-Anteil
Kranken- / Pflegeversicherung
– Z16: Eigenanteil KV
– Z18: Eigenanteil PV
Nochmals: lieben Dank
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Falls Krankengeld mitversichert ist, müsste der Wert aus Zeile 16 in der Zeile 17 wiederholt werden.
Ich verstehe die Antwort von Telepeter so, dass der Bescheinigungsabruf die Werte für die Zeilen 16 bis 18 liefert,
den würde ich dann natürlich auch nutzen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch verstehe die Antwort von Telepeter so, dass der Bescheinigungsabruf die Werte für die Zeilen 16 bis 18 liefert,
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