Hallo,
ich habe eine Schenkungssteuererklärung ausgefüllt und ein einziger Punkt bleibt unklar:
Ich habe die Immobilie von meinem Stiefvater geschenkt bekommen, welcher ein Nießbrauchsrecht behält aber selber nicht in der Immobilie wohnt sondern sie weiterhin an mich vermietet. Ich wohne bereits seit 25 Jahren alleine in der Immobilie.
Ich habe den Nießbrauch im Formular "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" eingetragen. Dort habe ich im Abschnitt "Wirtschaftliche Zusammenhänge" den Nießbrauchswert in "Gesamtwert der Nutzungs-/Duldungsauflagen" eingetragen.
Die Formularprüfung sagt nun, dass ich auch eine der Zeilen 47 bis 54 des Abschnitts "Wirtschaftliche Zusammenhänge" ausfüllen muss. Aber welche ist in dem Fall die richtige?
50 - Davon stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit begünstigten zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilen (§ 13d ErbStG)
oder
51 - Davon stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Familienheim (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)
Vielen Dank!
Daniel
ich habe eine Schenkungssteuererklärung ausgefüllt und ein einziger Punkt bleibt unklar:
Ich habe die Immobilie von meinem Stiefvater geschenkt bekommen, welcher ein Nießbrauchsrecht behält aber selber nicht in der Immobilie wohnt sondern sie weiterhin an mich vermietet. Ich wohne bereits seit 25 Jahren alleine in der Immobilie.
Ich habe den Nießbrauch im Formular "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" eingetragen. Dort habe ich im Abschnitt "Wirtschaftliche Zusammenhänge" den Nießbrauchswert in "Gesamtwert der Nutzungs-/Duldungsauflagen" eingetragen.
Die Formularprüfung sagt nun, dass ich auch eine der Zeilen 47 bis 54 des Abschnitts "Wirtschaftliche Zusammenhänge" ausfüllen muss. Aber welche ist in dem Fall die richtige?
50 - Davon stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit begünstigten zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilen (§ 13d ErbStG)
oder
51 - Davon stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Familienheim (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)
Vielen Dank!
Daniel