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Formular für die Einkommensteuer 2016

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    Formular für die Einkommensteuer 2016

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage zur Erstellung der Einkommensteuererklärung. Ich bin Rentner und soll für die Jahre 2016-2021 eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Nun habe ich mich in ELSTER registriert, kann dort aber nur beginnend mit dem Jahr 2017 eine Erklärung erstellen.

    Wie kann ich denn das Jahr 2016 erfassen?


    #2
    Du kannst dafür auf Papier zurückgreifen. Womöglich geht's auch mit einer geeigneten Software, vielleicht sogar mit ElsterFormular.

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      #3
      Ah, offenbar wird ElsterFormular ab April abgeschaltet: https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular
      Aber laut Handbuch kann man die Jahre ab 2012 damit bearbeiten.

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        #4
        Aber laut Handbuch kann man die Jahre ab 2012 damit bearbeiten.
        Falls ElsterFormular wegen des Jahrs 2016 neu installiert werden soll, muss man beachten, dass die Neuinstallation nur die Jahre 2018 und 2019

        automatisch installiert, das Jahr 2016 muss nachinstalliert werden, ebenso das Jahr 2017, falls auch das mit ElsterFormular erstellt werden soll.

        Da für die Jahre vor 2020 keine Bescheinigungen mehr abgerufen werden können, sollte man die Information über die an das Finanzamt übermittelten

        Daten bei der Rentenversicherung anfordern (kein Endjahr angeben): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für für hilfreichen Informationen.

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            #6
            Trotz Digitalisierung, trotz Datenübermittlung an das Finanzamt, kommt es immer wieder und immer noch vor, dass das Finanzamt z.B. verwitwete Rentner oder Kurzarbeitergeldempfänger u.a. Steuerpflichtige erst kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen auffordert ...

            das könnten die doch eigentlich schon viele Jahre früher machen - "wie d'Alt-Fasnet" hinterherzukomme und dann auch noch Nachzahlungszins aufbrummen, ist nicht schön ...

            und dann auch noch "ohne Not" die alte Software abschalten ...

            Digitalisierung made in Germany ...

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              #7
              Na ja, an für sich ist ja 2016 verjährt, wenn noch keine Steuererklärung eingereicht wurde, es sei denn das Finanzamt plädiert auf leichtfertige Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung. Diesen Spezialfall muss das "System" m.E. nicht mehr unbedingt abdecken, denke ich.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Hallo Picard777

                1. Falls die Aufforderung zur Abgabe der ESt-Erklärung 2016 vor dem 31.12.2023 dem Steuerpflichtigen zuging, ist die Verjährung "gehemmt" und die Steuererklärung abzugeben.

                2. Grundlage "des Systems" sind das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung mit den darin enthaltenen Fristen - und wenn es nach diesen Vorschriften, egal mit welcher Begründung, möglich ist, auch noch Einkommensteuererklärungen der letzten 13 Jahre anzufordern, dann sollte "die Technik" das auch abbilden.

                3. In ElsterFormular konnte ich rückwirkend bis 2010 Steuererklärungen erstellen, da wurde nicht nach 7 Jahren "abgeschaltet" - das was jetzt im EOP gemacht wird, ist mal wieder eine "digitale Verschlimmbesserung - ohne jegliche Not" und deshalb unsinnnig!

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                  #9

                  Zu 2 und 3 kann man gerne unterschiedlicher Meinung sein, wir sind hier aber hier nur "hilflose" Forenteilnehmer und es handelt sich um nur wenige Fälle. Und wenn da Steuerverkürzung im Raum steht, ist sowieso meist ein steuerlicher / strafrechtlicher Profi mit an Bord, der sicherlich eigene Steuerprogramme verwendet und auf Mein Elster / Elsterformular nicht angewiesen ist.

                  Zu 1.: Das ist definitiv unrichtig, du wirst nirgends, insbesondere nicht in § 171 AO eine derartige Vorschrift finden.

                  Wenn Jemand kraft Gesetzes oder aufgrund Aufforderung des Finanzamts (§ 149 Abs. 1 Satz 4 AO) zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet ist, beginnt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des Jahres der Erklärungsabgabe, spätestens aber mit Ablauf des dritten Folgejahres, für 2016 also mit Ablauf des 31.12.2019, und endet -normalerweise- vier Jahre später, also mit Ablauf des 31.12.2023, wegen des Wochenendes / Feiertags 02.01.2024.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Moin Uwe64, grundsaetzlich gebe ich dir ja recht mit deiner Bemerkung zur Technik. Aber ist es nicht so, dass alle Buerger (ich gender nicht!) wissen sollten, dass sie bei Einkuenften alle Art grundsaetzlich steuerpflichtig sind? Nur weil es ein paar Ausnahmen gibt und einige Steuerpflichtige dadurch jahrelang keine Steuererklaerung abgeben mussten, sind sie im Prinzip aber selber dafuer verantworlich jaerhlich zu pruefen, ob diese Regelung nach wie vor fuer sie zutrifft. Und wenn das Finanzamt dann nach ca. 5 Jahren eine freundliche Nachricht schickt, man moege doch bitte seiner Pflicht nachkommen, dann ist es das boese Finanzamt oder sogar der raffgierige Staat. Ok, ich weiss, dass das viele anders sehen, aber das nehme ich jetzt mal in Kauf.

                    Uebrigens bin ich nicht beim Finanzamt oder bei einer sonstigen Behoerde beschaeftigt, sondern bin ein ganz normaler Rentner. Ich bin nur leid, dass staendig immer nur geschimpft wird, anstatt mal darueber nachzudenken, was ICH gutes tun kann, damit es der Gesellschaft, der Wirtschaft, dem Statt besser geht. Sei es z.B. ehrenamtlich bei Hilfsorganisationen, durch Spenden oder durch einfache Nachbarschaftshilfe (ohne Erwerbszweck).

                    Es gibt viele Buerger, die mit der modernen Technik nicht klar kommen und diesen Menschen muss geholfen werden. Gut, es gibt Steuerberater und haufenweise Organisationen, die ihre teilweise kostenpflichtigen Hilfe anbieten, aber die muss man erst mal kennen und die behoerdlichen Auflagen bewaeltigen - und es gibt viele, die sich das nicht leisten koennen oder wollen. Frage an jeden, der diese Zeilen liesst: wann hast du mal deine Nachbarn gefragt, ob du ihm bei irgendwas helfen kannst? Deswegen sind hier uebrigens nicht nur Menschen, die Fragen zur Steuer haben, sondern auch Menschen, die bereitwillig ihre hoffentlich hilfreichen Meinungen mitteilen.

                    So, dass musste mal raus, einer Kommentierung bedarf es nicht. Und ich bitte hiermit gleichzeitig um Entschuldigung an alle, die nicht meiner Meinung sind und sich dadurch vielleicht betroffen fuehlen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Picard777 zu 1. Ihren Ausführungen ist zuzustimmen!

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                        #12
                        HundKatzeMaus

                        Ich kritisiere nur die aktuellen Verhältnisse:

                        1. Obwohl dem Finanzamt die meisten (!) relevanten Steuerdaten
                        - innerhalb von 2 Monaten nach dem Jahreswechsel
                        - elektronisch eindeutig mit der IdNr. einem Steuerpflichtigen zuordenbar
                        vorliegen,
                        - weil alle Meldepflichtigen mit einem riesigen finanziellen Aufwand der gesetzlichen Meldepflicht nachkommen,
                        die Finanzverwaltung aber erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfristen an die Abgabepflicht erinnert!

                        2. Es kommt leider immer noch vor - siehe oben - dass im "Standardfall verwitwete Rentnerin" diese nicht im zweiten Jahr nach dem Ableben des Ehemannes zur Abgabe einer ESt-Erklärung nett aufgefordert wird, sondern erst zum Ende der 7jährigen Festsetzungsfrist - und dann noch Nachzahlungszinsen festgesetzt werden müssen!

                        3. Die Abschaltung der noch voll funktionsfähigen alten Vorjahresprogramme.

                        Warum?

                        Weil der Umgang des Staates mit seinen Bürgern durchaus noch verbesserungsfähig ist!
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 26.01.2024, 16:59.

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                          #13
                          @HKM, Uwe64: Bei beiden lese ich Dinge, denen ich zustimmen kann, z.B. bei HKM (HundKatzeMaus) die Ausführungen hinsichtlich Hilfsbereitschaft und Engagement.
                          - Information zur Steuerpflicht: Hier könnten die Finanzbehörden tatsächlich bürgerfreundlicher sein und u.a. steuerpflichtige Rentner informieren, bevor sich große Verspätungszuschläge und Zinsen akkumuliert haben. Schuldenprobleme gibt es schon genug.

                          - ESt-Formular 2016: Zu Mein Elster und ElsterFormular sehe ich da eine gute Alternative. Das Formular kann bei verschiedenen Finanzbehörden heruntergeladen und auch online ausgefüllt und gedruckt werden. Z.B. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...DFFFF446692323
                          Bei vorstehendem Formular lassen sich Zwischenstände als XML-Datei herunterladen und wieder hochladen. Ich finde dieses Angebot durchaus zumutbar und für manche auch leichter umsetzbar als die Erstellung in Mein Elster. Sicher ist diese Lösung billiger als noch jahrelang ElsterFormular vorzuhalten.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #14
                            Bei Nutzung von ElsterFormular hat man allerdings den Vorteil der Steuervorausberechnung. Dann trifft einen nicht so leicht der Schlag,

                            wenn die Steuerbescheide zu Nachzahlungen usw. führen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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