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Eintrag Kapitalertragssteuer?

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    Eintrag Kapitalertragssteuer?

    Ich muss in diesem Jahre seit sehr,sehr langer Zeit eine Kapitalertragssteuer Erklärung abgeben, weil bei der Bank, wo ich Fonds habe, keine Kapitalertragssteuer anfiel. Der Freistellungsbetrag wurde also nicht in Anspruch genommen. Muss ich jetzt alle Zinserträge bei anderen Banken extern addieren und die Summe ins Formular KAP eintragen? Weiter, muss ich splitten auf mich und meine Ehefrau? Danke

    #2
    Der Freistellungsbetrag wurde also nicht in Anspruch genommen.
    Ganz habe ich noch nicht verstanden, warum das zur Beifügung der Anlage KAP führt. Wurden für andere Kapitalerträge Steuern einbehalten

    und willst du den nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag anrechnen lassen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ganz einfach, weil bei anderen Banken Kapitalertragssteuer mangels Freistellung ans Finanzamt abgeführt wurde. Die möchte ich mir wieder zurückholen.

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        #4
        Weswegen fiel keine KapESt bei den Fonds an ? Gab es keine positiven Kapitalerträge ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich hab’s auch nicht verstanden, aber es steht Im Auszug: Höhe der Kapitalerträge 0€

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            #6
            Muss ich jetzt alle Zinserträge bei anderen Banken extern addieren und die Summe ins Formular KAP eintragen? Weiter, muss ich splitten auf mich und meine Ehefrau?
            Addieren muss man, splitten dann, wenn bei jedem von euch Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Wenn das nur einen von euch betrifft,

            kannst du den von dem anderen Ehegatten tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag alternativ in Zeile 17 der Anlage KAP erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo, darf ich mich in diesem Thema anschliessen?
              bei mir ist es vielleicht noch komplizierter?
              Bank Nr. 1: Getrennte Konten für mich und meine Frau (gemeinsamer Freibetrag) jeder hat Steuerabzüge
              Bank Nr. 2: Gemeinschaftskonto - kein Freibetrag - Steuerabzug wurde vorgenommen
              Bank Nr. 3: Jeder hat Anteil an Baugenossenschaft - (Mini-Anteile) getrennt aufgeführt - gemeinsamer Freibetrag - Freibetrag wurde nicht voll ausgeschöpft
              jetzt weiss ich leider gar nicht mehr wie ich das eintragen muss
              vielen Dank für Ratschläge
              Grüsse
              Heinz

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                #8
                Dein Thema ist eigentlich nur teilweise das Thema von steini, da wäre ein neuer Thread vielleicht besser.

                Am übersichtlichsten ist es vielleicht bei Dir die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge zu wählen und die Anlage KAP entsprechend auszufüllen. Die Gemeinschaftskontobeträge (Zinsertrag, Steuerabzug) teilst Du 50:50 auf beide Eheleute auf.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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