Einnahmen aus Nicht EU Staaten - Schweiz

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  • Muenchner66
    Neuer Benutzer
    • 24.01.2024
    • 3

    #1

    Einnahmen aus Nicht EU Staaten - Schweiz

    Wo kann ich steuerfreie Einnahmen aus Nicht EU Ländern z.B Schweiz im Elsterformular eingeben?
    Ich bin dabei meine Umsatzsteuererklärung zu machen.
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1703

    #2
    In der Umsatzsteuererklärung unter "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)":

    elster220.png

    Kommentar

    • Muenchner66
      Neuer Benutzer
      • 24.01.2024
      • 3

      #3
      perfekt - das ist online dann in Zeile 75 (ebenfalls)
      Danke!
      grafik.png

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Einnahmen gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung. Steuerfreie Umsätze gehören in Zeile 67 der Umsatzsteuererklärung 2022.

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1703

          #5
          Zeile 67 ist für Ausfuhrlieferungen - das wäre richtig, wenn der Fragesteller Postpakete in die Schweiz geschickt hätte. Hat er leider nicht gesagt. Meine Antwort galt für "sonstige Leistungen" (Beratung, elektronische Sachen wie Webhosting, Webdesign etc.).

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Schon klar. Das Wort steuerfrei würde jedenfalls grundsätzlich mal auf Lieferungen schließen lassen. Aber ich bin mir auch nicht sicher ob der Fragesteller eine Vorstellung der Begrifflichkeiten hat.

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            • Muenchner66
              Neuer Benutzer
              • 24.01.2024
              • 3

              #7
              Danke für die Info - es handelt sich um "Leistungen" keine Warenlieferung, reine Beratung!

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              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1703

                #8
                Vermutlich wird "steuerfrei" (=steuerfrei nach § 4 UStG) und "nicht steuerbar" (Leistungsort nicht im Inland) von 99% aller Unternehmer velwechsert

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