Ich habe eine Freundin bei der Pflege ihrer Tochter unterstützt (sittliche Pflicht?). Dafür wurde der Entlastungsbetrag (nicht Verhinderungspflege) in Anspruch genommen. Monatlich 125 Euro. Wo sind diese einzutragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Entlastungsbetrag Pflege / Nachbarschaftshilfe wo eintragen?
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Sind die Einnahmen nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Auf der Seite des VdK finde ich dazu folgendes:
>>Die Regelung zur Steuerfreiheit von Nachbarschaftshilfe nach § 3 Nr. 36 EStG greift dann, wenn Helfer oder Helferin von der pflegebedürftigen Person selbst beauftragt und von dieser finanziell entschädigt werden. Genauer: Steuerfrei bleiben finanzielle Gegenleistungen für die Nachbarschaftshilfe unter der Bedingung, dass Angehörige oder andere Pflegepersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen versorgen und damit eine "sittliche Pflicht" erfüllen. In § 3 Nr. 36 EStG wird somit klargestellt, dass hauswirtschaftliche Hilfen allein im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft generell nicht zum Erzielen von Einkünften nach § 2 EStG dienen. Wichtig zu wissen: Wer Nachbarschaftshilfeleistungen nach dem Pflegeversicherungs¬recht abrechnen möchte, darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.<<
Quelle https://www.vdk.de/hessen-thueringen...der_steuerfrei
Ich bin Laie, sowohl in Sachen Steuer, als in Sachen Pflege.
Ich helfe bei der Pflege des Kindes einer Freundin "ehrenamtlich", bekomme von ihr eine Entschädigung vion 12 Euro / Std bezahlt und sie wiederum bekommt von der Krankenkasse oder Pflegekasse 1:1 dieses Geld ausgezahlt. Max 125 Euro / Monat
Muss ich das irgendwo angeben und wenn ja, wo?
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Vielleicht hilft da das weiter:
https://www.iww.de/sr/renten-und-ste...andelt-f120013
EDIT:
Oder, um von Bayern wegzukommen das:
https://www.pflege-durch-angehoerige...teuert-werden/Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.01.2024, 23:32.
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Das wird in den Laendern unterschiedlich gesehen. Du muesstest dir vom Finanzamt bestaetigen lassen, dass deine Leistung als "sittliche Pflicht" steuerlich anerkannt wird. Aber ich glaube nicht, dass das hier der Fall sein wird. Viel Glueck.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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In einigen Bundeslaendern kann der Entlastungsbetrag auch fuer Hilfen durch ehrenamtliche Personen - die sogenannten Nachbarschaftshelfer - eingesetzt werden. Diese Personen koennen bei der Freizeitgestaltung oder auch im Haushalt unterstuetzen. Ob und unter welchen Voraussetzungen das moeglich ist, legt jedes Bundesland fuer sich fest. Welche Regelungen in den einzelnen Laendern gelten, wird in dem nachfolgenden Link zur Barmer aufgezeigt:
https://www.barmer.de/unsere-leistun...lastungsbetragIch mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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