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Duales Studium Verlustvortrag Auslandssemester

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    Duales Studium Verlustvortrag Auslandssemester

    Hallo Zusammen

    Ich hab letztes Jahr mein Duales Studium abgeschlossen. Durch mein geringes Gehalt habe ich nur knapp den Steuerfreibetrag überschritten (jeweils in den letzten drei Jahren). 2022 habe ich ein Auslandssemester Übersee gemacht und würde nun gerne einen Steuervorbetrag aufgrund meiner hohen Ausgaben (Flug + Miete) einreichen.

    Nun zu meinen Fragen:

    1) Wo gebe ich das Auslandssemester an? Werbungskosten?
    2) Kann ich neben dem Flug, Miete und Semesterbeitrag noch andere hier relevante Kosten angeben?
    3) Noch andere Tipps mit dem dualen Studium?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG

    #2
    Zitat von Dudel1 Beitrag anzeigen
    Ich hab letztes Jahr mein Duales Studium abgeschlossen. Durch mein geringes Gehalt habe ich nur knapp den Steuerfreibetrag überschritten (jeweils in den letzten drei Jahren). 2022 habe ich ein Auslandssemester Übersee gemacht und würde nun gerne einen Steuervorbetrag aufgrund meiner hohen Ausgaben (Flug + Miete) einreichen.
    Anscheinend meinst du mit Steuervorbetrag einen Verlustvortrag.

    Da du als Dualer Student für die Ausbildung in einer Firma angestellt bist, zählt es unter Werbungskosten (Anlage N). Für diese ist ein Verlustvortrag möglich.

    Aber um dir direkt die Illusionen zu nehmen: Verlustvortrag beinhaltet das Wort Verlust. Verlust bedeutet: Negative Einkünfte. Werbungskosten senken die Einkünfte.

    Verlustvortrag bedeutet also, dass die Einkünfte, also Bruttoentgelt abzüglich der Werbungskosten, echt negativ sein müssen. Wenn du schon davon sprichst, dass das zvE schon knapp über dem Grundfreibetrag lag, sehe ich da schwarz.

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      #3
      Vielen Dank dir! Dann hat sich wohl alles schon ergeben :/

      Das heißt bei einem Master Studium ohne Einkünfte wäre das interessant?

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        #4
        Genau. Aber wirklich ohne Einkünfte, d.h. kein Kellnern etc., es sei denn das wäre pauschal versteuert.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich würde mich der Frage Anschließen. Bei mir ist es ähnlich gelagert: Ich würde gerne für eine Zweitausbildung (mittlereile abgeschlossen) einen Verlustvortrag einreichen, habe aber wie der Threadersteller den Steuerfreibetrag leicht überschritten (Steuern wurden in dem Jahr abgeführt). Da ich aber in München gewohnt habe, komme ich insgesamt mit Miete, Ausbildungskosten, etc. auf eine negative Bilanz d.h. meine Ausgaben übersteigen meinen Bruttoverdienst.

          Würde in dem Fall alles passen, um einen Verlustvortrag einzureichen?

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            #6
            Werden hier pauschal alle Kosten als Werbungskosten eingetragen (wie z.B. Berufsunfähigkeitsvers. und Privathaftpflicht)?
            Zählt die Pendlerpauschale dann auch zu den Werbungskosten?

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              #7
              Du musst halt schon prüfen, was Werbungskosten sind und was nicht. Die von Dir genannten Versicherungen sind es jedenfalls nicht, sondern nur Beträge, die in der Anlage N eingetragen werden.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Du musst halt schon prüfen, was Werbungskosten sind und was nicht. Die von Dir genannten Versicherungen sind es jedenfalls nicht, sondern nur Beträge, die in der Anlage N eingetragen werden.
                Und das ist daher relevant, da ein Verlust einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte entspricht, und da sind Sonderausgaben wie Versicherungen noch nicht abgezogen.

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