Liebe Community,
für 2023 wird bei mir erstmals die Übungsleiterpauschale relevant. Weil ich Kursleiter an einer VHS war (gemeinnützig), mit pädagogischer Ausrichtung und nebenberuflich (= die 3 ÜLP-Kriterien). Ich liege für 23 unter dem relevanten Freibetrag von 3.000, so dass mir bereits bekannt ist, dass die ÜLP in meinem Fall - als hauptberuflich Angestellter - in Anlage N vermerkt werden muss, für die EINKOMMENssteuererklärung.
Betr. der UMSATZsteuererklärung für das Gesamtjahr 23 weiß ich bislang, dass ich ebf. von der Steuer (hier also: Umsatzsteuer) befreit bin, weil es da mal einen Anwendungserlass des Finanzministeriums gab (= wer mit seiner ÜLP unter 3.000 liegt, ist auch von der Umsatzsteuer befreit - Quelle: Abschn. 4.26.1 (5) S. 4, 5 UStAE).
Ich frage mich jedoch, ob ich die ÜLP dennoch irgendwo in der Umsatzsteuerklärung zumindest *eintragen* muss, ggf. in irgendeiner Rubrik für "steuerfreie Einnahmen" o. Ä. - und finde leider keine enstpr. Rubrik...
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Viele Grüße
für 2023 wird bei mir erstmals die Übungsleiterpauschale relevant. Weil ich Kursleiter an einer VHS war (gemeinnützig), mit pädagogischer Ausrichtung und nebenberuflich (= die 3 ÜLP-Kriterien). Ich liege für 23 unter dem relevanten Freibetrag von 3.000, so dass mir bereits bekannt ist, dass die ÜLP in meinem Fall - als hauptberuflich Angestellter - in Anlage N vermerkt werden muss, für die EINKOMMENssteuererklärung.
Betr. der UMSATZsteuererklärung für das Gesamtjahr 23 weiß ich bislang, dass ich ebf. von der Steuer (hier also: Umsatzsteuer) befreit bin, weil es da mal einen Anwendungserlass des Finanzministeriums gab (= wer mit seiner ÜLP unter 3.000 liegt, ist auch von der Umsatzsteuer befreit - Quelle: Abschn. 4.26.1 (5) S. 4, 5 UStAE).
Ich frage mich jedoch, ob ich die ÜLP dennoch irgendwo in der Umsatzsteuerklärung zumindest *eintragen* muss, ggf. in irgendeiner Rubrik für "steuerfreie Einnahmen" o. Ä. - und finde leider keine enstpr. Rubrik...
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Viele Grüße
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