Übungsleiterpauschale U 3000 - in Jahres-Umsatzsteuerklärung eintragen?

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  • Petten19
    Benutzer
    • 11.02.2019
    • 36

    #1

    Übungsleiterpauschale U 3000 - in Jahres-Umsatzsteuerklärung eintragen?

    Liebe Community,

    für 2023 wird bei mir erstmals die Übungsleiterpauschale relevant. Weil ich Kursleiter an einer VHS war (gemeinnützig), mit pädagogischer Ausrichtung und nebenberuflich (= die 3 ÜLP-Kriterien). Ich liege für 23 unter dem relevanten Freibetrag von 3.000, so dass mir bereits bekannt ist, dass die ÜLP in meinem Fall - als hauptberuflich Angestellter - in Anlage N vermerkt werden muss, für die EINKOMMENssteuererklärung.

    Betr. der UMSATZsteuererklärung für das Gesamtjahr 23 weiß ich bislang, dass ich ebf. von der Steuer (hier also: Umsatzsteuer) befreit bin, weil es da mal einen Anwendungserlass des Finanzministeriums gab (= wer mit seiner ÜLP unter 3.000 liegt, ist auch von der Umsatzsteuer befreit - Quelle: Abschn. 4.26.1 (5) S. 4, 5 UStAE).

    Ich frage mich jedoch, ob ich die ÜLP dennoch irgendwo in der Umsatzsteuerklärung zumindest *eintragen* muss, ggf. in irgendeiner Rubrik für "steuerfreie Einnahmen" o. Ä. - und finde leider keine enstpr. Rubrik...

    Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Viele Grüße
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Bist du denn Kleinunternehmer oder gibst du aus anderen Gründen eine USt-Erklärung ab?

    Kommentar

    • Petten19
      Benutzer
      • 11.02.2019
      • 36

      #3
      Ja, Kleinunternehmer, aber mir wurde vom örtlich FA gesagt, dass ich dennoch einmal zu Jahresbeginn eine UmSt-Erklärung fürs vorausgegangene Gesamtjahr abzugeben hätte, nur, dass dort eben am Ende "0" steht, bei zu zahlender USt...

      Wissen Sie zufällig, wo in der USt-Erklärung ich die Übungsleiterpauschale (bei Umsatz unter 3.000-ÜLP-Freibetrag in 23) eintragen muss - oder ob überhaupt?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Na dann bei steuerfreien Umsätzen irgendwo. Bzw. in der Summe der Umsätze als Kleinunternehmer.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Als Kleinunternehmer füllst Du die Zeilen 20 und 21 der Umsatzsteuererklärung aus.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Na dann bei steuerfreien Umsätzen irgendwo
            VHS müsste unter § 4 Nr. 22a UStG fallen. Einfach mal nachlesen. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html


            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

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