Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

alles Pflichtfelder?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    alles Pflichtfelder?

    Hallo,

    ich versuche derzeit eine Gesonderte und einheitliche Feststellung nach 180 AO über MeinElster zu beantragen.

    Mein Problem:
    MeinElster ist eine EDV mit Pflichfeldern. Und wenn die nicht befüllt sind, geht`s nicht weiter.
    Mir liegen jedoch nicht alle Daten der 40 Verfahrensbeteiligten vor.
    Also bspw. Steuernummer, Steuer-ID, Geburtsdatum, etc.
    Ich bin mir sicher, dass mir die Hälfte der Beteiligten diese Daten auch nicht übermitteln würde, weil sie nicht begreifen, um was es geht.

    Ich könnte bei jedem Beteiligten Fake-Daten eingeben und dies dem FA explizit so mitteilen.
    Aber das ist, so denke ich, keine gute Idee.

    Zu was ratet Ihr?

    Gruß Alfons

    #2
    Ich konnte mir das jetzt gar nicht vorstellen, und hab mal eine komplette Erklärung erstellt.

    Beim Prüfen bekomme ich die Melung Es sind keine Fehler vorhanden.

    Natürlich auch die üblichen gelben Hinweise, u. a. wg. der ID-Nummern, mit dem Vermerk Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden.

    Bei Dir gibt es wirklich rote Fehler? Das müsste doch dann andere Gründe haben.

    Kommentar


      #3
      Bei Dir gibt es wirklich rote Fehler?
      Die kann es schon geben, wenn auch nicht wegen der ID und der Steuernummer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die kann es schon geben, wenn auch nicht wegen der ID und der Steuernummer.
        Sag ich doch:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        I Das müsste doch dann andere Gründe haben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Natürlich auch die üblichen gelben Hinweise, u. a. wg. der ID-Nummern, mit dem Vermerk Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden.
          Soweit war ich ehrlich gesagt noch garnicht.

          Ich werde das jetzt mal probieren und dann berichten

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Natürlich auch die üblichen gelben Hinweise, u. a. wg. der ID-Nummern, mit dem Vermerk Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden.
            Fall geklärt.

            Ich war in dem Glauben, ein Versand mit Fehlermeldung geht nicht.

            Geht aber doch, wenn die Fehlermeldung nur gelb ist.

            Kommentar


              #7
              Eine Frage habe ich noch zum Thema:

              Wenn man in der Anlage FB die Feststellungsbeteiligten eingeben muß, unterscheidet MeinElster nur zwischen "natürlicher Person" und "nichtnatürlicher Person".

              Wenn nun bspw. Eheleute Beteiligte sind, sind sie dann als "natürliche Person" zu erfassen, was nicht geht, denn die Eingabefelder sind auf Singular ausgelegt?

              Also müsste ich die Eheleute dann als "nichtnatürliche Person" erfassen, was nur der Logik folgen könnte, nachdem zwei natürliche Personen eben in Summe eine nichtnatürliche Person sind.

              Kommentar


                #8
                Es gibt doch dort die Möglichkeit, Personengesellschaften auszuwählen.

                Kommentar


                  #9
                  Sind die Eheleute jeweils in eigner Person beteiligt oder als Gemeinschaft? Wenn jeweils einzeln, dann erfasst du EM + EF getrennt als natürliche Person.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Was merkwürdig ist:

                    Das Formulat "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" ist für 2023 noch nicht freigegeben.

                    Weiß jemand, weshalb?

                    Gruß Alfons

                    Kommentar


                      #11
                      Weil dies jedes Jahr erst im März fertig ist.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Alfons_viertel_vor_drei Beitrag anzeigen
                        .....
                        Das Formulat "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" ist für 2023 noch nicht freigegeben.....
                        Schau mal hier ->https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

                        Tschüß

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X