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Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

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    Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?


    Ich bin dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ich ein Kleingewerbe anmelde.
    Ich bin absolut unsicher, ob ich hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll.
    Verstehe ich es richtig, dass wenn ich diese Regelung in Anspruch nehme, ich dann z.B. für mein Unternehmen gekaufte Technik wie Notebooks und Smartphones NICHT von der Steuer abesetzen kann?
    Habe das jetzt mittlerweile auf mehreren Seiten so gelesen. Es wäre ja in dem Fall total dumm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, weil ich ja keine meiner Betrieblichen Ausgaben von der Steuer absetzten kann. Sehe ich das richtig?

    #2
    Verstehe ich es richtig, dass wenn ich diese Regelung in Anspruch nehme, ich dann z.B. für mein Unternehmen gekaufte Technik wie Notebooks und Smartphones NICHT von der Steuer abesetzen kann?
    Das verstehst du falsch ! Du kannst als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, mit der Absetzbarkeit über die AfA bei

    der Einkommensteuer hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das verstehst du falsch ! Du kannst als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, mit der Absetzbarkeit über die AfA bei

      der Einkommensteuer hat das nichts zu tun.

      Das verstehe ich nicht. Ich möchte die MwSt. für die Geräte, welche ich für mein Unternehmen gekauft habe zurückbekommen.
      Das ist doch dann der s.g. Vorsteuerabzug. Also kann ich die MwSt doch nicht durch die Steuererklärung zurück bekommen?

      https://www.rechnungswesen-verstehen...teuerabzug.php
      Zuletzt geändert von skrippi; 27.01.2024, 15:38.

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        #4
        Zitat von skrippi Beitrag anzeigen
        Also kann ich für diese Anschaffungen später über die Steuererklärung die MWST zurückerhalten?
        Nein, Du kannst die Vorsteuer lediglich zusammen mit dem Nettopreis von der Einkommensteuer absetzen.

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          #5
          Du kannst die Vorsteuer lediglich zusammen mit dem Nettopreis von der Einkommensteuer absetzen.
          Was z. B. bei einem Notebook, das man inzwischen im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben darf, ja keinen großen Unterschied macht.

          Die Steuerersparnis bei der Einkommensteuer tritt eben erst im Folgejahr ein. Wenn du für die Regelbesteuerung optierst, bist du daran

          5 Jahre gebunden und musst deinen Kunden natürlich auch die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Bei einem Kleingewerbe würde ich

          mir das gut überlegen, aber letztlich ist es deine Entscheidung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich danke euch vielmals für die Hilfe!

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was z. B. bei einem Notebook, das man inzwischen im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben darf, ja keinen großen Unterschied macht.
              Naja, angenommener Kaufpreis 1.190, Einkommensteuersatz 30 %:

              Kleinunternehmer: Steuerersparnis 357 Euro.

              Regelunternehmer: Vorsteuererstattung 190 + Einkommensteuer 300 = 490.

              Also doch ein gewaltiger Unterschied.

              Aber natürlich eine unternehmerische Entscheidung, man hat ja nicht nur Ausgaben, sondern im Idealfall auch Einnahmen.

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                #8
                Also doch ein gewaltiger Unterschied.
                Du hast recht, da ist mir ein Denkfehler unterlaufen. Trotzdem würde ich mir das gut überlegen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Du solltest die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung kennen. Wie willst du sonst deine Kosten, Preise und Umsätze kalkulieren?
                  Möglicher Suchbegriff: kleinunternehmerregelung vorteile

                  Bei der Kleinunternehmerregelung wirst du mit Umsatzsteuer auf deine Einkäufe belastet, dafür werden deine Umsätze nicht anteilig mit Umsatzsteuer für deinen persönlichen Stundeneinsatz belastet. Relevant ist dabei auch, ob deine Kunden Vorsteuer absetzen können. Das müsstest du neben anderen Aspekten abwägen.

                  Ich denke, du hast Beratungsbedarf, vermutlich über Steuern hinausgehend.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Ich habe sie nun in Anspruch genommen.
                    Mein Unternehmen läuft neben meinem Hauptberuf als fest Angestellter.

                    In meinem Kleinunternehmen erziele ich Einnahmen durch Werbung und Affiliate Links. Ich betreibe einen Technik Kanal bei Youtube. Verkaufen tue ich also nichts, daher habe ich auch mit der Umsatzsteuer nichts am Hut.

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                      #11
                      Zitat von skrippi Beitrag anzeigen
                      Verkaufen tue ich also nichts, daher habe ich auch mit der Umsatzsteuer nichts am Hut.
                      Logik steckt in dem Satz nicht. Aber es ist Deine unternehmerische Entscheidung.

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                        Logik steckt in dem Satz nicht. Aber es ist Deine unternehmerische Entscheidung.
                        Kläre mich auf. Ich stelle keine Rechnungen. Worauf soll ich denn Umsatzsteuer ausschreiben?

                        "Mit der Umsatzsteuer wird also der Konsum von Waren und Dienstleistungen besteuert. Für wen gilt sie? Die Umsatzsteuer wird vom Endverbraucher gezahlt,..."

                        Es gibt keinen Endverbraucher nach mir. Die Leute gucken kostenlos meine Videos und zahlen nichts dafür. Wo soll ich da bitte Umsatzsteuer draufschlagen?!

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                          #13
                          Ok, dann zitiere ich auch mal ohne Quellenangabe:

                          Der Umsatzsteuer unterliegen ... die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Ok, dann zitiere ich auch mal ohne Quellenangabe:
                            Hier ist die Quelle: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/umsatzsteuer/

                            Dann sag mir doch bitte auf welcher Rechnung ich Umsatzsteuer ausschreiben soll.

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                              #15
                              Ich schreib keine Rechnung, also fällt auch keine Umsatzsteuer an. Toller Trick

                              Kommentar

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