Anlage V, Vermietung und Verpachtung

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  • Gunho
    Neuer Benutzer
    • 27.01.2024
    • 5

    #1

    Anlage V, Vermietung und Verpachtung

    Hallo zusammen,
    bin heute neu im Forum.
    Wir haben letztes Jahr unser Haus vermietet. Somit muss ich jetzt die Anlage V ausfüllen. Über einen Steuerhilfeverein habe ich die Kaufpreisermittlung(1988) und die Form und Höhe der Abschreibung bekommen. Leider finde ich im Elster Programm nicht die Seite, Zeile wo ich den Kaufpreis eintragen kann.
    Würde mich über einen Hinweis freuen.
    Viele Grüße
    Gunho
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Es ist doch unter den Eingabefeldern für die Abschreibungsbeträge noch ein großes Feld Erläuterung. Auf das verweist Du ja auch in der Zeile direkt darüber.

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    • Gunho
      Neuer Benutzer
      • 27.01.2024
      • 5

      #3
      Egal was ich dort eintrage und das Häkchen setze, es hat keinen Einfluss auf die Steuerermittlung! Ich erinnere mich, das ich vor einem halben Jahr schon mal geübt hatte und da konnte ich den Kaufpreis eintragen! Leider weiß ich nicht mehr wo das war und zu dieser Zeit fehlten mir noch Informationen welche Abschreibung für mich in Frage kommt.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Bei den Erläuterungen kann man z. B. neben dem Gesamtkaufpreis auch die BMG für die Gebäude-AfA eintragen. Gerechnet wird mit den Einträgen

        dort nicht, es heißt ja auch Erläuterungen. Gerechnet wird nur mit dem AfA-Betrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Ein Häkchen kann man da eigentlich nicht machen. Ich bin auf Unterseite 4 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude (ohne Beträge in den Zeilen 36 bis 41) der Anlage V, in Zeile 30.

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          • Gunho
            Neuer Benutzer
            • 27.01.2024
            • 5

            #6
            Danke Charlie24 und L. E. Fant,

            auf Unterseite 4 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude der Anlage V, gibt es bei mir keine Zeile 30! Unterseite 4 fängt mit 33 an und Unterseite 3 hört mit 24 auf!
            Was läuft da bei mir falsch? Wo ist Zeile 30?

            Viele Grüße
            Gunho

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Unterseite 4 fängt mit 33 an
              Für 2023 ist das auch korrekt. Bei den Erläuterungen zur AfA kannst du fast einen Roman schreiben (999 Zeichen).
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Gunho
                Neuer Benutzer
                • 27.01.2024
                • 5

                #8
                Gibt es eine Zeile 30? Ich mache die Erklärung für 2022!

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Ich mache die Erklärung für 2022!
                  Auch 2022 gehört die Gebäude-AfA in die Zeile 33 der Anlage V.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    Ok, mit der Zeilennummer hab ich mich vertan. Das Feld für die Erläuterungen ist jedenfalls da. Und ob 2022 oder 2023 ist jetzt auch egal. In der Ausgangsfrage schien es noch so, als würde es um 2023 gehen:

                    Zitat von Gunho Beitrag anzeigen
                    Wir haben letztes Jahr unser Haus vermietet. Somit muss ich jetzt die Anlage V ausfüllen.

                    Kommentar

                    • Gunho
                      Neuer Benutzer
                      • 27.01.2024
                      • 5

                      #11
                      okay verstanden. Danke für die Unterstützung!
                      Viele Grüße
                      Gunho

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