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Sanierungskosten eines geplanten Mietobjektes

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    Sanierungskosten eines geplanten Mietobjektes

    Hi ,

    ich habe mein Elternhaus 2022 geerbt . 2023 habe ich das Haus Saniert , neue Heizung , neue Elektrik etc. Nun möchte ich 2024 das Haus Vermieten . Kann ich die Sanierungskosten jetzt schon absetzten oder kann ich die Überhaupt absetzten / da ich das Haus ja noch nicht vermietet habe . Was ist wenn der Heizungsbauer keinen Lohnanteil auf der Rechnung angegeben hat ?
    Danke im voraus für die Hilfe

    #2
    Wir machen hier keine Steuerberatung - aber man kann sicher so viel sagen dass das "vorweggenommene Werbungskosten" sind wenn 2023 schon Vermietungsabsicht für 2024 bestand. Der getrennte Ausweis von Lohnkosten ist nicht erforderlich da die Rechnung komplett mit Material als Erhaltungsaufwand angesetzt werden kann - entweder voll in 2023 oder nach § 82 b EStDV verteilt auf 2 - 5 Jahre. Also ggf. Anlage V für 2023 beifügen, Mieteinnahmen = 0, Erhaltungsaufwand bei den Werbungskosten einsetzen. Als Erbe setzt Du die Abschreibung des Erblassers fort - wenn da noch nicht alles abgeschrieben ist, weil der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt 50 Jahre zurück liegt.

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      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      Wir machen hier keine Steuerberatung - aber man kann sicher so viel sagen dass das "vorweggenommene Werbungskosten" sind wenn 2023 schon Vermietungsabsicht für 2024 bestand. Der getrennte Ausweis von Lohnkosten ist nicht erforderlich da die Rechnung komplett mit Material als Erhaltungsaufwand angesetzt werden kann - entweder voll in 2023 oder nach § 82 b EStDV verteilt auf 2 - 5 Jahre. Also ggf. Anlage V für 2023 beifügen, Mieteinnahmen = 0, Erhaltungsaufwand bei den Werbungskosten einsetzen. Als Erbe setzt Du die Abschreibung des Erblassers fort - wenn da noch nicht alles abgeschrieben ist, weil der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt 50 Jahre zurück liegt.
      Danke für deine Hilfe . Deine Antwort hat mir sehr geholfen.
      Grüße

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