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Zeile28 Lohnsteuerbesch:privat.Kranken/Pflege-Pflichtvers.Mindestvorsorgepausch

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    Zeile28 Lohnsteuerbesch:privat.Kranken/Pflege-Pflichtvers.Mindestvorsorgepausch

    Hallo,
    bin neu hier und habe zu meinem Theme nichts finden können.

    Frage: Wo berücksichtige/trage ich die Werte aus der Zeile "28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" in meiner Steuererklärung ein? Die Steuererklärung mache ich online mit Elster. Das Internet hilft mir nicht konkret weiter. Zwei Quellen sagen es muss bei der Steuererklärung eingetragen werden, andere sagen was anderes. Was ist nun richtig?

    #2
    Was ist nun richtig?
    Die Werte aus Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung haben in der Einkommensteuererklärung nichts verloren.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand sind nur die Werte einzutragen, die die Krankenversicherung übermittelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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