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Elster prognostiziert hohe Nachzahlung

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    Elster prognostiziert hohe Nachzahlung

    Hallo zusammen.
    Das erste mal möchte ich meine Steuererklärung ohne Apps direkt über Elster erledigen.
    Ich habe alles eingetragen und war am Ende etwas schockiert. 1500€ soll ich nachzahlen.
    Woran liegt das?

    In Anlage SO habe ich eine Transaktion meiner Kryptowährungen hinterlegt. Da ist die Haltedauer aber länger als 12 Monate, somit sollten da die Steuern wegfallen.
    Wurde das vielleicht nicht beachtet? Aber dennoch sind 1500€ zu viel für diese eine Transaktion.
    Liegt es an meinem angemeldeten Kleingewerbe in Anlage G? Da bin ich aber doch unter allen Grenzen, bis es überhaupt steuerrelevant ist (EÜR habe ich ebenfalls ausgefüllt).

    Ich füge mal die Steuerberechnung bei, welche mir Elster da liefert.

    Vielleicht seht ihr ja, was ich falsch gemacht habe.. Alle bekommen jedes Jahr aus meinem Umfeld Geld wieder und ich zahle immer drauf, das gibt's doch nicht.
    Verstehe auch nicht, warum am Ende mein gesamtes Einkommen nochmal versteuert werden muss, obwohl doch schon von dem Lohn so viele Steuern abgezogen werden.

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,
    René
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    #2
    das mit der Anlage SO musst schon du beachten, mit den 12 Monaten. Dass für fast 4.000 Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1000 Euro Steuern anfallen, ist aber nicht ungewöhnlich.

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      #3
      Bei Anlage SO konnte ich ja angeben, wann ich gekauft, und wann ich verkauft habe. Da liegen 15 Monate zwischen, die Spekulationsfrist ist also um. Soll ich es dann lieber ganz löschen?
      Und ja, klar fallen da Steuern an, aber ich habe ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und da gibt es doch folgende Grenzen:

      "Der Grundfreibetrag im Jahr 2023 liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete."

      Und:


      "Kleingewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen und Gewerbesteuern zahlen – genau wie ein gewöhnliches Gewerbe. Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet."

      Ich dachte, mit meinen 4000€ an Einkünften aus meinem Gewerbe wäre ich da drunter und muss keine Steuern zahlen?
      Grüße

      Kommentar


        #4
        Hallo xorediv,
        der Freibetrag von 24.500 Euro bezieht sich auf die Gewerbesteuer, da musst du bei 4000,- Euro keine zahlen.
        Für die Einkommensteuer hat dir ja Kloebi schon geantwortet.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Dann lass die SO ganz weg. Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 27.000 Euro. Damit bist du über dem Grundfreibetrag. Gewerbesteuer fällt keine an, das ist richtig. Kleinunternehmer ist ein Umsatzsteuerbegriff, hat damit nichts zu tun.

          Kommentar


            #6
            Wenn ich Anlage SO lösche, sind es "nur" noch 1.065,00 €. Also wurde nicht direkt beachtet, dass die Haltedauer um ist.
            Ich dachte ich müsse die Transaktion trotzdem angeben, auch wenn keine Steuern anfallen.

            Ist natürlich dennoch eine stolze Summe.. Naja, Deutschland. Danke euch

            Kommentar


              #7
              25 % Grenzsteuersatz ist wie gesagt nicht ungewöhnlich hoch. Die wären bei einer entsprechenden Gehaltserhöhung genauso angefallen.

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                #8
                Zitat von xorediv Beitrag anzeigen
                Ist natürlich dennoch eine stolze Summe.. Naja, Deutschland. Danke euch
                Völlig daneben. Es wurde alles notwendige gesagt. Wenn man nebenbei 4k macht, ist 1k nicht stolz, sondern für einen durchschnittlich intelligenten Mitteleuropäer erwartbar.

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                  #9
                  Hallo,

                  "Der Grundfreibetrag im Jahr 2023 liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete."
                  Das ist zwar korrekt, aber konkret in deinem Fall unpassend. Denn es wird dabei das gesamte Einkommen betrachtet, also auch dein Lohn aus nichtselbständiger Arbeit. Den Grundfreibetrag hat man nur einmal als Person, nicht aber für jede Einkunftsart oder gar jeden Job erneut.

                  Ich dachte ich müsse die Transaktion trotzdem angeben, auch wenn keine Steuern anfallen.
                  Das ist auch nicht verkehrt, etwa um Nachfragen zu vermeiden.
                  Das Finanzamt wird die Spekulationsfrist auch berücksichtigen*, nur Elster kann oder will das nicht.

                  *kontrollieren muss man aber immer, alles

                  Wenn man nebenbei 4k macht, ist 1k nicht stolz, ...
                  Im Gegenteil sind 25% sogar ziemlich wenig (für den Grenzsteuersatz, und um den geht es hier).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    In der Eingabehilfe heißt es jedenfalls:

                    In den Zeilen 41 bis 47 sowie 54 und 55 machen Sie Angaben zu Veräußerungen von Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstigen Token (zum Beispiel Bitcoin, Ether und so weiter), wenn dabei der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
                    Eine Eingabemöglichkeit für steuerfreie private Veräußerungsgeschäfte ist mir nicht bekannt (mal von der Erläuterungszeile abgesehen).

                    Kommentar


                      #11
                      Danke euch. Ich habe meine Kryptowährungen angegeben, um Nachfragen nächstes Jahr zu vermeiden, da kommt nämlich dann ein sehr hoher Betrag rein.
                      Ist mein erstes Jahr, in dem ich selbstständig nebenbei was mache, deshalb war ich etwas überrascht. Nächstes Jahr weiß ich ja dann bescheid

                      Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        Eine Eingabemöglichkeit für steuerfreie private Veräußerungsgeschäfte ist mir nicht bekannt
                        Dann schau' dir die Anlafe SO doch mal an.

                        um Nachfragen nächstes Jahr zu vermeiden,
                        Mit dem nächsten Jahr hat das (bei dir) nichts zu tun. Denn du hattest ja gar keine steuerpflichtigen Kryptogewinne. Das an was du denkst ist etwa eine Mieteinnahme, fehlt die im Jahr darauf könnte das Finanzamt nachfragen.
                        Es geht vielmehr um das erklärte Jahr selber. Wenn dazu eine Meldung von der Quelle erfolgt ("xorediv hat bei uns 1500 Euro Gewinn aus Kryptoanlagen erzielt"), dann könnte das Finanzamt nachfragen, warum das nicht erklärt wurde (außer man hat es eben vorsorglich angegeben).
                        Noch ist meines Wissens nach eine solche Meldung nicht vorgeschrieben, aber man kann auch nicht ausschließen, dass sie nicht trotzdem erfolgt (insbesondere bei ausländischen Quellen).

                        Ich denke es ist da ähnlich wie bei den Ebaygeschäften. Wenn man da in dem Raster hängen bleibt, dann wird eben nachgefragt.
                        Beispiel: Finanzamt: "Uns sind 21.300 Euro Umsätze auf ihren Namen bei Ebay gemeldet worden, bitte begründen sie die Nichtangabe in der Steuererklärung". Und dann erwidert man: "Ja, 20.000 stammen von einem über Ebay verkauften privaten Auto, und alles andere waren ebenso Alltagsgegenstände".

                        Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 01.02.2024, 22:25.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Dann schau' dir die Anlafe SO doch mal an.
                          Ich dachte eigentlich, wenn ich aus der Eingabehilfe zitiere, dass man da schlussfolgern könnte, dass ich mir das Formular angeschaut hab. Wenn also in den Zeilen 41 bis 47 sowie 54 und 55 nur Beträge eingetragen werden sollen für Kryptos, die man mindestens ein Jahr hatte, und Du Dir aber das Formular angeguckt hast, wo gehören jetzt die mit einer Haltedauer bis zu einem Jahr eingetragen?

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Ich dachte eigentlich, wenn ich aus der Eingabehilfe zitiere, dass man da schlussfolgern könnte, dass ich mir das Formular angeschaut hab. Wenn also in den Zeilen 41 bis 47 sowie 54 und 55 nur Beträge eingetragen werden sollen für Kryptos, die man mindestens ein Jahr hatte, und Du Dir aber das Formular angeguckt hast, wo gehören jetzt die mit einer Haltedauer bis zu einem Jahr eingetragen?
                            Andersrum wird ein Schuh daraus :-)
                            In die Anlage SO gehören nur die Kryptos mit einer Haltedauer von weniger als 12 Monaten.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                              #15
                              Hallo,

                              Ich dachte eigentlich, wenn ich aus der Eingabehilfe zitiere, dass man da schlussfolgern könnte, dass ich mir das Formular angeschaut hab. Wenn also in den Zeilen 41 bis 47 sowie 54 und 55 nur Beträge eingetragen werden sollen für Kryptos, die man mindestens ein Jahr hatte, und Du Dir aber das Formular angeguckt hast, wo gehören jetzt die mit einer Haltedauer bis zu einem Jahr eingetragen?
                              Vergiss es, war mein Fehler.

                              Denn den Zeitraum kann man in der Anlage SO ja gar nicht mehr angeben (seit wann ist das denn so?). Daher darf man natürlich auch nur steuerpflichtiges Einkommen angeben, das Finanzamt kann ja nicht wissen, dass es nicht so ist.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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