Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung: Elster prognostiziert geringe Erstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung: Elster prognostiziert geringe Erstattung

    Hallo zusammen,

    habe bei meiner Einkommensteuererklärung im Elster alle Daten gewissenhaft eingegeben und bekomme von Elster eine voraussichtliche Rückzahlung von gerade einmal 5€ angezeigt. Trotz Werbungskosten in Höhe von 1257€. In den Jahren davor war es immer deutlich mehr. Ich verstehe nicht so ganz, wie Elster auf diese 5€ kommt? Kann mir das irgendjemand erklären? Im Anhang Screenshots der entsprechenden Steuerberechnung. Oder habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?

    LG
    BigFreeze
    Zuletzt geändert von BigFreeze; 01.02.2024, 15:47.

    #2
    Ich verstehe nicht so ganz, wie Elster auf diese 5€ kommt?
    Du liegst mit deinen Werbungskosten nur 27,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €, da kommt eben nicht mehr heraus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, jetzt verstehe ich das. Heißt also ich müsste schon weit über diesem Pauschbetrag liegen um mehr raus zu bekommen. Ich bin gesetzlich nicht verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, daher habe ich diese auch nur unregelmäßig gemacht. Die Male davor war mein Arbeitsweg noch weiter und ich hatte nie Home-Office, daher habe ich wohl auch mehr rausbekommen.
      Danke für die schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        Heißt also ich müsste schon weit über diesem Pauschbetrag liegen um mehr raus zu bekommen
        Entweder das oder du hast noch andere Ausgaben, die steuerlich berücksichtigungsfähig sind, wie z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen

        aus einer Nebenkostenabrechnung (§ 35a EStG) oder Spenden, die als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X