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Unterhalt erwachsenes Kind, eigener Haushalt wo in Erklärung angeben
Es kommt darauf an ob für das Kind noch Kindergeld gezahlt wird oder nicht. Wenn noch irgendjemand Kindergeld für das Kind bekommt (in der Regel bis zum 25. Geburtstag möglich): dann Anlage Kind. Damit sind alle Unterhaltsleistungen abgegolten, es kann allenfalls zusätzliche Freibeträge geben (Ausbildungsfreibetrag) oder es könnte Schulgeld geltend gemacht werden.
Wenn kein Kindergeld gezahlt wird: Dann Anlage Unterhalt. Dort müssen die konkreten Zahlungen und Zeiträume sowie eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes eingetragen werden. Zusätzlich zu den Höchstbeträgen kann evtl. die Übernahme der Krankenversicherungskosten für das Kind abzugsfähig sein.
Im Jahr, in dem das Kind 25 geworden ist, können auch beide Anlagen in Betracht kommen.
"Unterhaltszahlung des erwachsenen Kindes" sind selbstverstaendlich - sofern die Voraussetzungen vorliegen - bei der Steuererklaerung des Kindes einzutragen. Logisch, oder?
Wenn du allerdings "Unterhaltszahlung an ein erwachsenes Kind im eigenen Haushalt" meinst, dann siehe Beitrag von Telepeter
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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