Wenn es drei Eigentumswohnungen sind muss doch für jede Wohnung eine eigene Anlage V abgegeben werden. Verstehe ich Dich richtig, dass diese prozentuale Kürzung dazu dient, Kosten, die alle drei Objekte betreffen, aufzuteilen? Das ist doch eigentlich Sache des Verwalters der Eigentümergemeinschaft?
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Keine Ankündigung bisher.
Abzugsfähiger Anteil in Prozent Anlage V
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Mir gehören alle 3 Wohnungen
Du gibst für jede eine eigene Anlage V ab, nehme ich an. Meines Erachtens ist die Methode mit der verhältnismäßigen Aufteilung
in der Steuererklärung fragwürdig, für die einzelnen Wohnungen kann man ja vieles so aufteilen, aber in der Steuererklärung ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von inja24 Beitrag anzeigenDas hat der/die Steuerberater/in damals so festgelegt!!!
Aber aus mietrechtlicher Sicht wird es bei den verbrauchsabhängigen Kosten schwierig mit dem festen Aufteilungsmaßstab.
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Aber aus mietrechtlicher Sicht wird es bei den verbrauchsabhängigen Kosten schwierig mit dem festen Aufteilungsmaßstab.
Nebenkosten passt das nicht so recht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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