Abzugsfähiger Anteil in Prozent Anlage V

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  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #16
    Wenn es drei Eigentumswohnungen sind muss doch für jede Wohnung eine eigene Anlage V abgegeben werden. Verstehe ich Dich richtig, dass diese prozentuale Kürzung dazu dient, Kosten, die alle drei Objekte betreffen, aufzuteilen? Das ist doch eigentlich Sache des Verwalters der Eigentümergemeinschaft?

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    • inja24
      Neuer Benutzer
      • 03.02.2024
      • 7

      #17
      Mir gehören alle 3 Wohnungen

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #18
        Mir gehören alle 3 Wohnungen
        Langsam kommen wir der Sache näher. Eine präzise Sachverhaltsschilderung von Anfang an hätte uns manche Spekulation erspart.

        Du gibst für jede eine eigene Anlage V ab, nehme ich an. Meines Erachtens ist die Methode mit der verhältnismäßigen Aufteilung

        in der Steuererklärung fragwürdig, für die einzelnen Wohnungen kann man ja vieles so aufteilen, aber in der Steuererklärung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • inja24
          Neuer Benutzer
          • 03.02.2024
          • 7

          #19
          Mir gehört das ganze Haus, alle 3 Wohnungen, wohne aber selbst nicht in dem Haus.

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          • inja24
            Neuer Benutzer
            • 03.02.2024
            • 7

            #20
            Das hat der/die Steuerberater/in damals so festgelegt!!!

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            • Telepeter
              Erfahrener Benutzer
              • 17.02.2023
              • 1484

              #21
              Zitat von inja24 Beitrag anzeigen
              Das hat der/die Steuerberater/in damals so festgelegt!!!
              Das kann man aus steuerlicher Sicht vielleicht so machen. Aus Sicht der WE 1 sind ja die Anteile an Ausgaben für das ganze Haus, die auf die WE 2 und WE 3 entfallen, solche die nicht in "ihre" Überschussermittlung gehören. Und dem Finanzamt ist am Ende egal, wie die Aufteilung der Ausgaben vorgenommen wird, solange allen Ausgaben Mieteinnahmen gegenüber stehen.

              Aber aus mietrechtlicher Sicht wird es bei den verbrauchsabhängigen Kosten schwierig mit dem festen Aufteilungsmaßstab.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45928

                #22
                Aber aus mietrechtlicher Sicht wird es bei den verbrauchsabhängigen Kosten schwierig mit dem festen Aufteilungsmaßstab.
                Das ist das Problem, auf das ich bereits im Beitrag '#15 hingewiesen habe. Für die Gebäude-AfA mag das ja passen, für verbrauchsabhängige

                Nebenkosten passt das nicht so recht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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