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Auszahlung und Besteuerung Sparkassen Pensionsfond

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    Auszahlung und Besteuerung Sparkassen Pensionsfond

    Guten Morgen Forum,
    ich bin seit Juli 2022 in Rente und hatte mir dann eine Sparkassen Pensionsrente mit Vereinbarung zur Entgeldumwandlung durch Arbeitgeber auszahlen lassen. Es waren so um die 18000 Euro einmalige Auszahlung....wenn ich jetzt diese 18000 Euro bei Elster unter R-AV unter Ziffer 4 eintrage (Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung), muss ich um die 5000 Euro nachzahlen ,wenn ich die "Prüfen und Steuer berechnen" aktiviere. Muss ich den Betrag eventuell wo anders eintragen? Ich habe seit 2008 jeden Monat seit 2008 100 Euro einbezahlt.
    Liebe Grüße
    Uli

    #2
    Naja, das ist doch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Beiträge sind steuerfrei, Leistungen komplett steuerpflichtig. Ansonsten sollte man solche Beträge nie selbst ermitteln, sondern die Leistungsbescheinigung abwarten.

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      #3
      Ziffer 4 dürfte falsch sein. Am besten - wie von multi geschrieben - warten, bis die entsprechende Bescheinigung vorliegt.

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        #4
        Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
        - warten, bis die entsprechende Bescheinigung vorliegt.
        ...oder den Bescheinigungsabruf nutzen, dann wird alles an der richtigen Stelle eingetragen. Wenn die Zahlung 2023 erfolgt ist sollte die Bescheinigung bis spätestens Anfang März 2024 zur Verfügung stehen. Unter Umständen ist diese Zahlung auch krankenversicherungspflichtig, dass sind die Beiträge abziehbarer Vorsorgeaufwand (wird von der Krankenversicherung auch als Bescheinigung übermittelt).

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          #5
          Guten Morgen,
          ich habe jetzt den Bescheinigungsabruf von 2022 getätigt. Da steht:

          Renten-/Leistungserbringer :Sparkassen: Pensionskasse AG

          Renten-/Leistungsbetrag Renten-/Leistungsbetrag: 18.829,47
          Rechtsgrundlage Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer
          Direktversicherung lt. Nummer 1 der Leistungsmitteilung

          Das bringt mich jetzt auch nicht weiter ,wie und wo ich das eintragen kann....grob überschlagen habe ich seit 2008 bis 2022 17000 Euro einbezahlt (jeden Monat 100 Euro) und das da jetzt ca. 5000 Euro Steuer draufkommen, kann ich mir jetzt eigentlich nicht vorstellen.

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            #6
            Zitat von dominus58 Beitrag anzeigen

            Das bringt mich jetzt auch nicht weiter ,wie und wo ich das eintragen kann....grob überschlagen habe ich seit 2008 bis 2022 17000 Euro einbezahlt (jeden Monat 100 Euro) und das da jetzt ca. 5000 Euro Steuer draufkommen, kann ich mir jetzt eigentlich nicht vorstellen.
            Warum lässt du die Bescheinigung nicht automatisch eintragen.

            Und was ist an nachgelagerter Besteuerung nicht zu verstehen? Ein eigentlich steuerpflichtiger Betrag wird steuerfrei gelassen, wenn man ihn dann später komplett versteuert. Auch jenseits der eigenen Vorstellungskraft.

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              #7
              muss ich vermerken, dass das Finanzamt es dann automatisch einträgt oder machen sie es automatisch wenn ich in gar nichts eintrage?

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                #8
                Entscheidend ist, ob die monatlichen 100€ damals zum steuerpflichtigen Einkommen gehörten oder ob die 100€ damals nicht der EkSt unterlagen.

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                  #9
                  Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                  Entscheidend ist, ob die monatlichen 100€ damals zum steuerpflichtigen Einkommen gehörten oder ob die 100€ damals nicht der EkSt unterlagen.
                  Entgeltumwandlung ist da eigentlich ein eindeutiger Begriff.

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                    #10
                    Zitat von dominus58 Beitrag anzeigen
                    muss ich vermerken, dass das Finanzamt es dann automatisch einträgt oder machen sie es automatisch wenn ich in gar nichts eintrage?
                    Man muss seine Formulare schon korrekt ausfüllen. Viel mehr als einmal können wir nicht auf die Möglichkeit verweisen, die dem FA vorliegenden Belege übernehmen zu lassen.

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                      #11
                      @Hilfsprofi
                      ich bin in diesen Angelegenheiten ein absoluter Dummie, bisher hatte meine Schwester diese Sachen geregelt, die leider verstorben ist. Soweit ich es im Vertrag sehen kann, war die
                      Finanzierungsart "Entgeldumwandlung"
                      Steuerliche Förderung: §3 Nr.63 EStG, Beiträge unversteuert.

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                        #12
                        Also genauso wie bisher erklärt:

                        Bei "normalen" Kapitalanlagen ist es so, dass die Erträge (Zinsen, Kurssteigerungen) im jeweiligen Jahr des Anfalls versteuert werden, also -auf Deine Zahlen übertragen- von 2008-2022 immer mal etwas je nach Zinshöhe etc.

                        Hier bei der Entgeltumwandlung allerdings musstest Du von 2008-2021 keinerlei Erträge versteuern und Dein steuerpflichtiger Arbeitslohn wurde bei jeder Einzahlung gemindert, d.h. Du hast monatlich auch noch entsprechend weniger Lohnsteuer um im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung weniger Einkommensteuer gezahlt verbunden mit dem ganzen Zinseszinseffekt, Stattdessen aber musst Du dann in der Auszahlungsphase dafür die kompletten Auszahlungen voll versteuern. Normalerweise ist das ja auch kein großes Thema, denn üblicherweise lässt man sich das ja auch als Rente auszahlen, deswegen heißt das ja auch betriebliche Altersvorsorge. Bei einer monatlichen voll steuerpflichtigen Rente fällt dann im Jahr auch nicht riesig viel an Steuern an. Aber wenn Du natürlich hergehst und -aus Sicht des Gesetzgebers- die Altersvorsorge konterkarierst und Alles auf einen Schlag auszahlen lässt, fällt der voll steuerpflichtige Betrag komplett in einem Jahr an und das heißt dann vergleichsweise wegen der Steuerprogression rein. So ist dann halt das Leben.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          @Piccard... vielen Dank für deine Antwort. Ist halt schon geschwind ein Batzen Geld....aber im Anbetracht meines Gesundheitszustandes, wäre eine monatliche Rente von ca 80 Euro auch nicht der große Wurf.

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