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Formulare aus dem Vorjahr als Vorlage nutzen

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    Formulare aus dem Vorjahr als Vorlage nutzen

    Moin zusammen,

    wie jedes Jahr stehe ich vor diesem Problem. Einfach vergessen. Hm
    Kann ich meine Formulare aus dem Vorjahr als Vorlage nutzen, um die Werte zu ändern für das neue Jahr?

    Danke für Eure Hilfe.

    Gruß, Rainer

    #2
    Zitat von sielinger Beitrag anzeigen
    Moin zusammen,


    Kann ich meine Formulare aus dem Vorjahr als Vorlage nutzen, um die Werte zu ändern für das neue Jahr?


    Gruß, Rainer
    Bei der Einkommensteuererklärung funktioniert das. Neuen Entwurf anlegen, dann wirst Du gefragt ob Du Daten aus bereits abgegebenen Steuererklärungen einfügen willst, die richtige auswählen und einfügen. Danach dann den Bescheinigungsabruf nutzen. Wichtig: Werden alte Daten nicht durch den Bescheinigungsabruf überschrieben bleiben sie stehen und müssen händisch geändert oder entfernt werden, da werden gerne mal temporäre Lohnersatzleistungen aus dem Vorjahr übernommen die es aktuell gar nicht gab.

    Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung ist es leider so, dass nur marginale Angaben übernommen werden und alles andere neu ausgefüllt werden muss.

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      #3
      danke. Hat geklappt.

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        #4
        Ich habe für 2023 die Steuererklärung für meine Eltern gemacht. Mein Vater ist 2023 gestorben. Kann mir jemand sagen wie ich die Daten von 2023 nach 2024 für meine Mutter übernehme aber nicht die von meinem Vater?

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          #5
          Kann mir jemand sagen wie ich die Daten von 2023 nach 2024 für meine Mutter übernehme aber nicht die von meinem Vater?
          In Mein ELSTER ist das nicht möglich. Du musst für die Mutter einen eigenen Entwurf starten und sie als Steuerpflichtige Person (Person A) eintragen.

          Falls für die Mutter der Bescheinigungsabruf eingerichtet ist, genügen Name Vorname und Steuer-ID, anschließend rufst du ihre Bescheinigungen ab.

          Eilt aber nicht, um diese Zeit sind erfahrungsgemäß noch nicht alle Bescheinigungen abrufbar, Mitte Februar sieht es zumeist besser aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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