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Erstmalige Steuererklärung und Anlage

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    Erstmalige Steuererklärung und Anlage

    Hallo zusammen,

    da wir erstmalig eine Steuererklärung als Eheleute abgeben werden, wird die Steuerklärung unter einer neuen Steuernummer veranlagt werden. Folglich werden wir bei Elster eine neue Steuernummer beantragen.

    Nun zu meiner Frage:

    Ist es möglich eine eigene Anlage bei Elster hinzuzufügen, also nicht über Belege nachreichen?

    Es geht um folgendes:

    Es gibt eine Sachverhalt, der meiner Meinung nach nicht steuerpflichtig ist und nicht in einer Anlage zu erfassen ist. Z.B. (ist es jetzt nicht aber etwas ähnliches vom Prinzip her) Verkauf von Cryptos nach einem Jahr Haltefrist. Prinzipiell steuerfei jedoch möchte man es einfach mitteilen (zur Überprüfung ggf.) um es auch hinterlegt zu haben (wird einem ja z.B. auch geraten)

    Wie macht man dasam Besten?

    Mitteilung ans Finanzamt nach Einreichung der Erklärung? (da keine Steuernummer vergeben wurde aber ja auch schwer)

    Beleg nachreichen ? Auch hier schwierig, da noch keine Steuernummer bekannt.

    Muss es doch eine Möglichkeit geben, gleich was mit zu übermitteln. Z.B. auch Handwerkerrechnungen, nicht zu warten bis die angefordert werden, sondern Belege gleich mitzusenden.

    Vielen lieben Dank Euch

    #2
    Ergänzende Angaben zur Steuererklärung kann man auf Seite 8 des Hauptvordrucks machen.

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      #3
      Bisher ist es nicht möglich, Anlagen direkt an die Steuererklärung anzuhängen. Wenn du ein Bedürfnis hast, steuerfreie Kryptogewinne mitzuteilen,

      geht das ohne aktuelle Steuernummer nur über die Ergänzenden Angaben im Hauptvordruck oder mit der bisherigen Steuernummer über die

      Sonstige Nachricht bzw. die Belegnachreichung. Für Handwerkerrechnungen gilt die Belegvorhaltung, die sollte man nur auf Anforderung einreichen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank, muss ich mir mal anschauen dann.

        Gehe aber davon aus, dass man über die Ergänzende Angabe im Hauptvordruck nicht eben eine Excel oder PDF anfügen kann um die Aufstellungen beizufügen. Ggf. nur ein Text, der ja nicht hilft.
        Reicht ja nicht nur mitzuteilen, hab da was und denke ist steuerfrei


        Man könnte warten bis die Steuernummer erteilt ist ggf. und dann über Belege nachreichen diese Sachen "nachschicken"oder?

        Kommentar


          #5
          Zitat von maerzer Beitrag anzeigen
          Reicht ja nicht nur mitzuteilen, hab da was und denke ist steuerfrei
          Warum eigentlich nicht?

          Aber Du wirst halt dann irgendeine Lösung finden müssen. Ausdrucken und per Post schicken wär dann z. B. auch eine.

          Ob die Finanzämter inzwischen Excel-Dateien per Mail akzeptieren weiß ich nicht. PDF sollte aber kein Problem sein.

          Kommentar


            #6
            Naja, wird nicht genügen, denn der Bearbeiter muss sich ja schon ein Bild von allen Vorgängen machen können, mit ggf. Anschaffungsdaten ,Veräußerungsdaten usw usw.

            Muss ja schließlich entschieden werden, ob dem so zugestimmt werden kann

            Klar geht es per Post einfach notfalls auch nachzureichen z.B. aber könnte auch zu unsicher sein. Man hat dann keinen Nachweis, dass es wirklich angekommen ist ja und um was es sich gehandelt hat.

            Angenommen man schickt ein loses Blatt dahin, es wird dann in einem Ordner oder wo auch immer abgeheftet, wandert im FA ins Archiv oder sonst was. In 6 Jahren kommt wer und behauptet ich hätte dies und jenes was steuerpflichtig wäre, ich aber nichts erklärt habe in der Erklärung. Wie beweise ich, dass ich aber damals es doch auf nem anderen Zettel erklärt habe?

            Könnteman immer ja behaupten wenn es um Steuerhinterziehung gehen würde : Ja also ich hatte da aber was hingeschickt

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              #7
              Man könnte dem FA einfach die Zugangsdaten zum Onlinebanking geben, dann kann der Bearbeiter selbst nachgucken.

              Ansonsten gibt es zwei sichere Wege zur schriftlichen Kommunikation: die Unterlagen per Gerichtsvollzieher schicken, denn der bestätigt nicht nur den Zugang sondern auch den Inhalt, oder, das ist der kostengünstige Weg für Profis, die Unterlagen vorm FA live abfilmen, nach YouTube streamen und vor Millionen Zeugen einwerfen. Finanzämter hassen diesen Trick.

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                #8
                Meines Erachtens machst du dir zu viele Gedanken. Wenn eine Einnahme steuerfrei ist, dann muss man die m. E . auch nicht erklären.

                Ob zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 1 Jahr liegen, ist doch dokumentiert und und auch im Nachhinein leicht belegbar.

                Ich werde 2024 eine Prämie von 180,00 € erhalten, die liegt unter der Freigrenze für Leistungen, also werde ich die weder erklären noch

                2025 dem Finanzamt mitteilen, dass ich 2024 steuerfreie Leistungen von 180,00 € erhalten habe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Man könnte dem FA einfach die Zugangsdaten zum Onlinebanking geben, dann kann der Bearbeiter selbst nachgucken.

                  Ansonsten gibt es zwei sichere Wege zur schriftlichen Kommunikation: die Unterlagen per Gerichtsvollzieher schicken, denn der bestätigt nicht nur den Zugang sondern auch den Inhalt, oder, das ist der kostengünstige Weg für Profis, die Unterlagen vorm FA live abfilmen, nach YouTube streamen und vor Millionen Zeugen einwerfen. Finanzämter hassen diesen Trick.
                  DAS ist die Lösung. Danke

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Meines Erachtens machst du dir zu viele Gedanken. Wenn eine Einnahme steuerfrei ist, dann muss man die m. E . auch nicht erklären.

                    Ob zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 1 Jahr liegen, ist doch dokumentiert und und auch im Nachhinein leicht belegbar.

                    Ich werde 2024 eine Prämie von 180,00 € erhalten, die liegt unter der Freigrenze für Leistungen, also werde ich die weder erklären noch

                    2025 dem Finanzamt mitteilen, dass ich 2024 steuerfreie Leistungen von 180,00 € erhalten habe.
                    Ja mache ich mir Gedanken.

                    Es ist leider nicht so ein einfacher Sachverhalt der steuerlich klar ist mit der Jahresfrist. Das mit Crypto ar ein Beispiel.

                    Nachträglich belegen lässt sich natürlich immer alles aber es nicht zu erklären, weil man ggf. eine andere Rechtsauffassung hat, hilft im absoluten Notfall nicht.

                    Naja, soll ja auch keine Rechtsberatung hier werden

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                      #11
                      ... weil man ggf. eine andere Rechtsauffassung hat
                      Genau dafür sind die Ergänzenden Angaben gedacht, man muss allerdings mit 999 Zeichen auskommen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo,

                        ich glaube du verwechselst das Finanzamt mit einem Steuerberater.
                        Wenn du dir nicht im Klaren bist ob etwas steuerpflichtig ist oder nicht, dann musst du das selber herausfinden (etwa über einen Steuerberater); das ist nicht unbedingt die Aufgabe des Finanzamtes.
                        Bei den Kryptogewinnen ist das z.B. sehr einfach zu ermitteln, und dann muss man auch nichts davon erklären. Ich rate mitunter trotzdem dazu, aber aus anderen Gründen (Nachfragen vorbeugen, die Geldquelle nachweisen).

                        Und da du hier mit dem eigentlichen Problem nicht herausrücken willst können wir da auch nicht wirklich weiterhelfen.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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