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Spende zum Anlass einer Beerdigung

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    Spende zum Anlass einer Beerdigung

    Hallo zusammen,
    wo trage ich die eine Spende an eine gemeinnützige kirchliche Gruppierung im Ausland ein, die im Rahmen einer Beerdigung überwiesen wurde ein.
    (Deutsche IBAN).
    Es ist also der Name des Verstorbenen als Stichwort vermerkt.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.
    LG

    #2
    Beim Verstorbenen in dessen Einkommensteuererklärung schon einmal gar nicht, denn dessen Steuerpflicht endete mit dem Tag seines Ablebens und die Überweisung erfolgte ja erst danach.

    Und bei dem Erben oder den erben hätte ich ja letztlich auch Probleme, denn nicht haben das Geld bekommen und überweisen es aus eigenem Vermögen, sondern sie überweisen es gesammelt für und im Auftrag der Spender, dürfte also eher ein Thema der Einkommensteuererklärungen der Spender sein. Aber das ist Steuerrecht und kein Elsterthema.

    Losgelöst von Deinem Fall gibt es in der Anlage Sonderausgabe eine Eintragsmöglichkeit für Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im EU-/EWR-Ausland, was aber voraussetzt, dass der Empfänger nach deutschen Maßstäben gemeinnützig wäre und bei der Spende ein Inlandsbezug vorliegt (§ 10b Abs. 1 Satz 6 EStG), was jeder Spender seinem Finanzamt nachweisen muss. Spenden an Empfänger außerhalb EU/EWR sind nicht begünstigt und werden daher auch nicht abgefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      ich frage mich auch, wer hier fragt, bzw. wer es als Spende absetzen möchte.
      Imho können das höchstens die Spender, jeder einzeln für sich.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo zusammen,
        danke für die Rückmeldung.
        Ich der hier schreibt hat gespendet und in meine Steuererklärung sollen ggf.
        Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
        LG

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          #5
          Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind (auch) beim Erblasser nicht als Spenden nach § 10b Abs.1 EStG abziehbar (BFH X R 75/94 vom 23.10.1996). In diesen Fällen also keine Eintragung in die Einkommensteuererklärung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo zusammen,
            danke für Ihr Rückmeldung.
            Ich bin nicht Erbe, nur Gast auf der Beerdigung eines nicht mit mir verwandten Verstorben.
            LG

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              #7
              Hallo,

              dann gehört es zu den ganz normalen Spenden, Anlage Sonderausgaben (Zeile weiß ich nicht auswendig, wirst du aber schon finden).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Hallo zusammen,
                Vielen Danke für Ihre hilfreiche und freundliche Rückmeldung.
                lLG

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