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private und gesetzliche Krankenversicherung (Pflegeversicherung)

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    private und gesetzliche Krankenversicherung (Pflegeversicherung)

    Hallo

    Ich als Pensionär zahle Beiträge zu der privaten Krankenversicherung. Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 23.

    Ich zahle auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung meiner Frau. Wo trage ich die jetzt am besten ein?

    #2
    Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar


      #3
      Benutze doch den Bescheinigungsabruf, dann brauchst Du Dir darüber keine Gedanken zu machen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Hinweis: Meine Frau ist NICHT berufstätig.

        Ich habe es in der Zeile 16 eingetragen, Seite 2

        PS: wie kann ich den Bescheinigungsabruf durchführen?
        Zuletzt geändert von Schakatak; 05.02.2024, 11:37.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
          ......
          wie kann ich den Bescheinigungsabruf durchführen?
          Hallo Schakatak,
          du gehst im eingeloggten Zustand -> Formulare & Leistungen -> Bescheinigungen verwalten -> Bescheinigungen anderer Personen.
          Für deine Frau bekommst du einen einmaligen Freischaltcode.
          Seit kurzem brauchst du auch keinen Abrufcode mehr.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

            Hallo Schakatak,
            du gehst im eingeloggten Zustand -> Formulare & Leistungen -> Bescheinigungen verwalten -> Bescheinigungen anderer Personen.
            Für deine Frau bekommst du einen einmaligen Freischaltcode.
            Seit kurzem brauchst du auch keinen Abrufcode mehr.

            Tschüß
            Danke dir. Das habe ich soweit gefunden. Mit dem Thema "Abrufbescheinigungen" hatte ich mich noch nie beschäftigt.

            Doofe Frage am Rande: Ich denke, den Freischaltcode brauche ich, um Bescheinigungen abrufen zu können. Hier stehe ich aber auf dem Schlauch. Wofür sollte ich Bescheinigungen abrufen?

            Kommentar


              #7
              Ich denke, den Freischaltcode brauche ich, um Bescheinigungen abrufen zu können.
              Wenn du der Kontoinhaber bist, wird nur für Freischaltung deiner Frau einmalig ein Freischaltcode benötigt, es sei denn, die ist bereits freigeschaltet.

              Schau mal unter Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen, dort kannst du auch den Antrag für deine Frau stellen.

              Wofür sollte ich Bescheinigungen abrufen?
              Damit kann man sich die manuelle Erfassung vieler Daten ersparen und vermeidet Zahlendreher. Die Bescheinigungen kann man nur direkt aus

              dem geöffneten Entwurf in die Einkommensteuererklärung übernehmen, unter Bescheinigungen verwalten ist nur der Download möglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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