Ich frage mich, worin der Unterschied zwischen der geschätzten Gewinnermittlung als Selbstständige (109) und der geschätzten Summe der Umsätze (130) besteht, wenn ich bei der Anmeldung meines Einzelunternehmens die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, da diese ja zur Folge hat, dass ich keine Umsatzsteuer erhebe. Sind die Umsätze dann in dem Fall nicht identisch mit dem zu erwartenden Gewinn oder habe ich einen Denkfehler?
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Keine Ankündigung bisher.
Summe der Umsätze mit Kleinunternehmerregelung?
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Umsätze sind das was du einnimmst = Betriebseinnahmen
Gewinn ist das, was am Ende nach Abzug der Betriebsausgaben rauskommt.
Wenn du selbst diese extrem einfachen Begriffe nicht kennst, solltest du dir das mit dem Gewerbe / Selbständigkeit nochmals gut überlegen oder dir zumindest einen Steuerberater suchen.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Kein Gewerbe ja, aber natürlich kann auch ein Freiberufler Betriebsausgaben haben. Glaubst Du beispielsweise, das ein Arzt nicht irgendwelche Ausgaben hat ? Und wenn Du in Deinem Fall wirklich keine (Betriebs)ausgaben haben solltest, dann ist das halt zufällig einmal so, dass Umsatz und Gewinn identisch sind, in 99,99999999 Prozent der Fälle aber nicht.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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