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Anlage V bei Ehegatten

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    Anlage V bei Ehegatten

    Anlage V bei Grundstueckgemeinschaft
    Hallo,
    ich habe ein kleines Problem mit meiner Steuerklaerung bezueglich einer Wohnung die ich in Grundstuecksgemeinschaft mit meiner FRau besitze. Wir haben jeweils eine Einkommenssteuererklaerung mit Anlage V abegeben und auch die ERklaerung zur gesonderten etc. ausgefuellt. Nun verlangt das FA eine gemeinsame Anlage V was ja wirklich keinen Sinn macht. Kannst Du mir sagen ob das wirklich noetig ist und falls ja, wie ich das in Elster erledigen kann? Muss ich ein neues Profil fuer uns beide erstellen oder wie geht das??
    Vielen Dank fuer die Hilfe
    Giro

    #2
    Warum hängst du dich an an ein Thema dran, das mit deiner Frage überhaupt nichts zu tun hat ?

    Einzelne Anlagen lassen sich in Mein ELSTER nicht übermitteln, es geht dort immer nur eine komplette Erklärung.

    Die erste Frage, die Ehegatten klären sollten, ist, ob eine Einzelveranlagung wirklich von Vorteil ist, das ist ja nur selten der Fall.

    Eine Feststellungserklärung ist bei Ehegatten überflüssig, das sieht offenbar auch das Finanzamt so.

    Ein Profil für Ehegatten kann man anlegen, das muss aber nicht sein, man kann die Daten auch direkt in den Hauptvordruck eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Giro64 Beitrag anzeigen
      Wir haben jeweils eine Einkommenssteuererklaerung mit Anlage V abegeben und auch die ERklaerung zur gesonderten etc. ausgefuellt.
      Vielen Dank fuer die Hilfe
      Giro
      Die "gemeinsame" Anlage V ist die Anlage V zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Dort stehen die eigentlichen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben des gemeinsamen Objekts drin. In den Anlagen V zu den jeweiligen Einkommensteuererklärung steht nur der jeweils zuzurechende (meistens hälftige) Überschuss oder Verlust, der in der Feststellungserklärung unter dem Strich herausgekommen ist.

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        #4
        Vielen Dank fuer Eur Feedback. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist leider keine Anlage V dabei, nur eine Anlage FB. Wie kann das FA dann eine Anlage V von mir verlangen??

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          #5
          Es tut mir leid wenn ich ein wenig unkentlich wirke, aber wir haben diese Wohnung seit ca 10 Jahren und ich hatte noch nie probleme mit der Einkommenssteuer. Ploetzlich kommt das FA mit einer Nachforderung von Dokumenten fuer 2021.

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            #6
            Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist leider keine Anlage V dabei, nur eine Anlage FB. Wie kann das FA dann eine Anlage V von mir verlangen??
            Natürlich gibt es dort auch eine Anlage V, die muss man ebenso hinzufügen, wie die Anlage FE 1. Nur die Anlage FB ist vorausgewählt.

            Wie man Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              super, vielen Dank Charlie24, sehr hilfreich. Ich denke ich habe es jetzt geschafft. Allerdings finde ich es schon sehr frustrierend wie kompliziert die ganze Angelegenheit ist. Ich habe einige Jahre in Hong Kong gelebt, da kann selbst jemand ohne Steuererklaerungserfahrung seine Steuererklaerung innerhalb von 15 Minuten ausfuellen.

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                #8
                Was mich durchaus interessieren würde ? Warum macht ihr überhaupt Einzelveranlagungen ? In der Regel ist die Zusammenveranlagung

                für Ehegatten steuerlich günstiger und auch einfacher. Da entfällt die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für das gemeinsame

                Vermietungsobjekt, das kann dann in einer einzigen Anlage V auf die Ehegatten aufgeteilt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielleicht gab es Streit.

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                    #10
                    Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher warum wir Einzelveranlagung haben. Wir waren bis vor kurzem Gebietsfremd, vielleicht hat es damit etwas zu tun. Ich arbeite jetzt mit einem Steuerberater, werd ihn mal fragen. Vielen Dank auf jeden Fall nochmals fuer die Hilfe.

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                      #11
                      Zitat von Giro64 Beitrag anzeigen
                      Ich arbeite jetzt mit einem Steuerberater, werd ihn mal fragen.
                      Das ist eine sehr gute Idee :-)

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