Im Jahr 2022 gab es folgenden Text: Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden verhältnismäßig ermittelt, %. Bedeutete, bei 40,29% Eigennutzung des Gebäudes wurde der Betrag vom Gesamtbetrag abgezogen. Z.B: Ges.betrag 30€-40,29% (12€) = 18€ abzugsfähige Werbungskosten.
Im Jahr 2023 hat sich der Text geändert: Abzugsfähiger Anteil in %. Bedeutet, statt 40,29% muss man 59,71% eingeben. Bei Eingabe 40,29% berechnet der automatische Rechner den falschen Betrag der abzugsfähigen Werbekosten, nämlich 13€, anstatt 18€.
Ist das noch jemand aufgefallen und stimmt meine Annahme?
Gruß
Ganss
Im Jahr 2023 hat sich der Text geändert: Abzugsfähiger Anteil in %. Bedeutet, statt 40,29% muss man 59,71% eingeben. Bei Eingabe 40,29% berechnet der automatische Rechner den falschen Betrag der abzugsfähigen Werbekosten, nämlich 13€, anstatt 18€.
Ist das noch jemand aufgefallen und stimmt meine Annahme?
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