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10 Tage Regelung

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    10 Tage Regelung

    Hallo,

    ich bin nebenberuflich als Programmierer tätig und habe dafür ein Gewerbe angemeldet.
    Ich habe u.a. einen Kunden für den ich regelmäßig tätig bin. Es gibt aber keinen festen Vertrag für diesen fest X Stunden im Monat zu arbeiten.
    Die Arbeit findet also auf Abruf bei Bedarf statt. Ich habe eine Rechnung mit Leistungszeitraum November 2023 im Dezember 2023 ausgestellt, welche dann am 10.01.2024 vom Kunden bezahlt wurde. Zählt diese nun durch die 10 Tage Regelung als Betriebseinahme zu 2023? Also ist das als regelmäßige Einahme zu werten?

    Viele Grüße,
    tecx95

    #2
    Zählt diese nun durch die 10 Tage Regelung als Betriebseinahme zu 2023? Also ist das als regelmäßige Einahme zu werten?
    Meiner persönlichen Meinung nach nicht. Wir machen hier aber keine Steuerberatung, die wäre auch nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nein, gehört sie m. E. nicht.

      Einkommensteuergesetz
      (EStG) § 11 [Vereinnahmung und Verausgabung]

      (1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

      Wenn du eine Rechnung an einen Kunden schreibst, dann ist das je keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme (von diesem Kunden).


      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Danke für Eure Einschätzung!

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