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Soldatin, wo die Beiträge aus LST-Bes. Nr. 28 und Pflegepflichtvers. eintragen ?

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    Soldatin, wo die Beiträge aus LST-Bes. Nr. 28 und Pflegepflichtvers. eintragen ?

    ​Hi,

    ich als Soldatin mache das erste Mal meine Einkommenssteuer (für 2023) selbst und bräuchte eure Hilfe

    1.
    Ich habe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung zu Versicherungen nur in Zeile 28 zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale einen Betrag stehen.
    Wo trage ich diesen ein ? (im Netz lese ich leider hierzu zu viele Möglichkeiten)
    entweder

    in der Anlage Vorsorgungsaufwand ? unter 3. Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung, in Z. 24 die Beiträge zur Pflegepflichtvers. und in Z. 27 "über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) und / oder zu zusätzlichen Pflegeversicherungen"
    Hier kam bei der Prüfung der Hinweis: "Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine
    Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben."

    oder doch nur der Betrag der in Z. 28 auf meiner LST-Bes. steht in Zeile 23 "Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)" ?
    und Zeile 24 der Beitrag, den ich in eine Pflegepflichtvers. zahle ?
    (Hinweis: meine Bekannte, die mir die Steuer ein Jahr zuvor machte, hatte Zeile 23 und 24 ausgefüllt und das FA hat dies nicht anerkannt)

    oder Anlage Sonderausgaben ?

    oder doch als Werbungskosten ?

    Ich habe versucht telefonisch das FA zu erreichen und hatte nur eine Aushilfe dran (immerhin ). Ich hatte nur die Stichpunkte "Soldatin, Betrag Zeile 28 LST-Bes. und Pflegepflichtvers. wo eintragen?" angegeben und ich bekam einen Rückruf versprochen, der leider ausblieb. Daraufhin habe ich allerding per Post vom FA die Nachricht erhalten, dass ich "bezüglich der Heilfürsorge-Beiträge eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge bei meiner Einkommenssteuererklärung mit einreichen soll."
    Ich habe keine Ahnung was die wollen

    2.
    Da auf meiner LST-Bes. keine Angaben in den Zeilen 22 und 23 (Rentenvers.) steht, muss ich dann ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen machen ? und zwar:
    in Zeile 52 ein Haken "– als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)
    Z. 53 Tätigkeitsschwerpunkt: "Soldatin"
    und in Zeile 54 "es bestand eine Anwartschaft auf Altersvorsorge: ja"
    ??

    Sorry für den Roman, aber da ich zu diesem Thema leider gar nichts weiß, dachte ich ich frag mal hier in diesem Forum nach.

    Viele Grüße​ und vielen Dank vorab
    Zuletzt geändert von Sirius11; 05.02.2024, 22:18.

    #2
    Der Wert aus Nr. 28 der LStB kommt nirgendwo in die Einkommensteuererklärung. Er gibt hier nur an, welcher Wert für die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug aufgrund des EStG berücksichtigt wurde. Für die Einkommensteuer sind aber nur die tatsächlichen Beiträge zur KV und PV relevant.

    Im Fall freier Heilfürsorge bedeutet das einerseits, das eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich ist, und weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Erstmal vielen Dank für die Info bzgl. dem Wert aus der Nr. 28 der LStB.

      Du sagtest, dass für die Einkommensteuer nur die tatsächlichen Beiträge zur KV und PV relevant sind.
      Da ich nur eine private Pflegepflichtversicherung zusätzlich zahle, trage ich diese dann aber bei Vorsorgeaufwand Z. 24 ein oder ?

      Ich hatte folgenden Beitrag gefunden:
      https://bundeswehrsteuererklaerung.d...sten-soldaten/
      siehe hier bitte unter 10. wo es heißt, dass Beiträge zu Versicherungen z.B. KV als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden können.
      Dann versuche ich es einfach mal und trage die Beiträge in die Werbungskosten mit ein ?

      Und wie löse ich das Problem zu dem Schreiben vom FA mit der Nachweis, dass ich
      "bezüglich der Heilfürsorge-Beiträge eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge bei meiner Einkommenssteuererklärung mit einreichen soll."
      Das dürfte doch der Betrag aus der LStB Nr. 28 sein. Die Daten aus der LStB hat ja das FA !

      Falls du noch ein Kommentar hättest zu meiner gestellten Frage 2. zu den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen, wäre ich dir sehr dankbar.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Sirius11 Beitrag anzeigen
        Ich hatte folgenden Beitrag gefunden:
        https://bundeswehrsteuererklaerung.d...sten-soldaten/
        siehe hier bitte unter 10. wo es heißt, dass Beiträge zu Versicherungen z.B. KV als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden können.
        Dann versuche ich es einfach mal und trage die Beiträge in die Werbungskosten mit ein ?

        Und wie löse ich das Problem zu dem Schreiben vom FA mit der Nachweis, dass ich
        "bezüglich der Heilfürsorge-Beiträge eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge bei meiner Einkommenssteuererklärung mit einreichen soll."
        Das dürfte doch der Betrag aus der LStB Nr. 28 sein. Die Daten aus der LStB hat ja das FA !

        Falls du noch ein Kommentar hättest zu meiner gestellten Frage 2. zu den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen, wäre ich dir sehr dankbar.
        KV als Werbungskosten: Schwachsinn! Sorry, anders kann man es nicht sagen.

        Der Wert in Nr. 28 der LStB sind keine geleisteten Beiträge. Was das FA dir schreibt, wissen wir nicht. Soweit du behauptete Beiträge in Wirklichkeit nicht geleistet haben solltest, kannst du sie natürlich nicht nachweisen, und stehst dem FA gegenüber offensichtlich mich heruntergelassener Hose dar.

        Kommentar


          #5
          ok verstehe, dann trage ich nur meine geleisteten Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen in Z. 24 ein und mache denke ich die ergänzenden Angaben trotzdem zu den Vorsorgeaufwendungen wie zu meiner Frage 2 anfänglich beschrieben.
          Vielen Dank für alles.

          Nachtrag:
          wenn ich rein nur die Beiträge zur Pflegepflichtvers. in Z. 24 einpflege (sonst niergendwo Einträge zu Versicherungsbeiträgen!) erscheint bei der Steuerberechnung folgender Hinweis:
          "Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine
          Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte
          ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben."
          Zuletzt geändert von Sirius11; 06.02.2024, 08:55.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Sirius11 Beitrag anzeigen
            wenn ich rein nur die Beiträge zur Pflegepflichtvers. in Z. 24 einpflege (sonst niergendwo Einträge zu Versicherungsbeiträgen!) erscheint bei der Steuerberechnung folgender Hinweis:
            "Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine
            Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte
            ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben."
            Das ist einer der Fälle, in denen in Mein Elster tatsächlich Null, hier für die Basisbeiträge zur KV, eingetragen werden muss.

            Wie gesagt, beim Lohnsteuerabzug wird eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt, die im Fall einer freien Heilfürsorge zu einer potentiellen Nachzahlung bei der Einkommensteuer und zu einer Pflichtveranlagung führen. Das ist ein lange bekannter Effekt, schade, dass angeblich auf die betroffenen Kreise bezogenen Webseiten das nicht thematisieren.

            Kommentar


              #7
              sehr schön, mit einer Null bei KV kommt jetzt kein Hinweis. Vielen Dank hierfür.

              Ja, dachte ich mir auch, gerade auf der Seite von der Bundeswehr und auch andere habe ich das gelesen, dass die Versicherungen als Werbungskosten abgesetzt werden können.
              ....sehr dubios, aber nun gut ....jetzt bin ich ja Dank dir aufgeklärt =)

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                #8
                ... dass die Versicherungen als Werbungskosten abgesetzt werden können.
                Das ist prinzipiell auch nicht falsch. Bis zu insgesamt 1.900 € wirken sich in solchen Fällen die Beiträge zu einer Privathaftpflicht, auch der KFZ-Haftpflicht

                oder einer Unfallversicherung steuerlich aus, wenn man solche Versicherungen hat. Allerdings sind es Sonderausgaben !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Allerdings sind es Sonderausgaben !
                  Eben. Insofern war meine Aussage korrekt. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind eine Unfallversicherung, die sowohl private und berufliche Risiken abdeckt, wo nicht beanstandet wird, wenn der Beitrag hälftig auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt wird, sowie ausgewiesene Beitragsanteile für berufliche Risiken, wie z.B. eine Diensthaftpflicht. Nichtsdestotrotz ist es natürlich sehr sinnig, den verfügbaren Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflich, BU, Risiko-LV etc. aufzufüllen.

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                    #10
                    ... was aber häufig Berufsanfänger mit freier Heilfürsorge (Soldaten, Polizisten, Feuerwehr etc.) noch nicht so unbedingt haben. Auch bei Beamtenanwärter mit "nur" Beihilfeberechtigung mit den Kampftarifen der privaten Krankenversicherern tritt dieses Problem "gerne" auf.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Danke, danke, danke Leute !!! =)

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