Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Honorarrechnungen für Nachhilfe-Institute

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Honorarrechnungen für Nachhilfe-Institute

    Hallo Forum-Team,
    in 2023 war ich für mehrere Nachhilfe-Institute tätig. Diesen habe ich monatliche Rechnungen für meine Tätigkeiten gestellt.
    Die Nachhilfe war bei den Schülern vor Ort, also sind auch Benzinkosten angefallen.
    Wo trage ich dies ein? In Formular S Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit?
    Hier kann man aber maximal 2 Einträge machen. Eine Position ist schon durch meine freiberuflichen Tätigkeiten für Software-Entwicklung besetzt, also bleibt nur eine Zeile für die Tätigkeiten für alle Nachhilfe-Institute? Kann ich daher in die eine Zeile die Summe aller dieser Nachhilfe-Tätigkeiten eintragen abzüglich der Benzinkosten?
    Wie kann ich die Benzinkosten berechnen? 30 Ct/km? Hin- und Rückfahrt?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    #2
    Du musst den Gewinn in der Anlage EÜR (gesondert zur ESt) ermitteln und das Ergebnis in die Anlage S übertragen. Bei einem Privatfahrzeug kannst du 0,3 Euro pro gefahrenen Km geltend machen. Dürfte bei Softwareentwicklung genauso sein.

    Kommentar


      #3
      Für die Software-Entwicklung habe ich schon eine EÜR.
      Brauche ich dann für die Nachhilfen eine eigene EÜR?

      Kommentar


        #4
        Wenn Du Ausgaben geltend machen willst, ja.

        Kommentar

        Lädt...
        X