Grundsteuer - Einspruch abgelaufen

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  • Trekker
    antwortet
    Zitat von timote Beitrag anzeigen
    Trecker, Hebesatz 200%: Die betreffende Gemeinde muss in der Nähe des Paradieses liegen. Meine stark verschuldete Stadt in NRW hat seit mehreren Jahren 790%. Da müsste maine-coon dann schon fast € 930 im Jahr bezahlen. Allerdings liegt unser künftiger Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus unter € 60.
    Du hast vollkommen recht. Maine-cone wollte es einfach nicht begreifen. Er hat Äpfel mit Birnen verglichen, in dem er den neuen Grundsteuermessbetrag eines Jahres mit dem bisherigen Grundsteuerbetrag eines Quartals verglichen hat.

    Erst wenn die Gemeinde für 2025 den Hebesatz neu festlegt - dieser wird sicherlich > 200 % sein - steht die neue Grundsteuer. Und dann soll er bitte nur jammern, wenn die Jahressteuer 2025 erheblich höher ist als die für 2024.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich gehe bei uns (ländliche Gemeinde in Bayern) auch von einer deutlichen Erhöhung bei großen Wohngrundstücken aus. Da unser gesamter Ortskern

    mit eher kleinen Grundstücken unter Ensembleschutz steht, was zu einer generellen Ermäßigung führt, wird die Gemeinde die Hebesätze nicht wesentlich

    reduzieren können. Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der großen Baugrundstücke außerhalb des Ortskerns führen. In der zweiten Jahreshälfte

    2024 wird Klarheit herrschen.

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  • timote
    antwortet
    Trecker, Hebesatz 200%: Die betreffende Gemeinde muss in der Nähe des Paradieses liegen. Meine stark verschuldete Stadt in NRW hat seit mehreren Jahren 790%. Da müsste maine-coon dann schon fast € 930 im Jahr bezahlen. Allerdings liegt unser künftiger Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus unter € 60.

    Neutrales Gesamtaufkommen:
    Charlie24:
    Niedersachsen hat den Gemeinden sogar vorgeschrieben, bestimmte Daten zu liefern, die belegen, dass das Gesamtaufkommen bei der Grundsteuer neutral bleibt.
    Die Bürgermeisterin von Gladbeck hat kürzlich gewarnt, dass in NRW, auch in Gladbeck (Hebesatz derzeit 950%), bei privaten Wohnung eine Erhöhung um 40% und im Gegenzug bei gewerblichen Immobilien eine Reduzierung von 37% erwartet wird. Das ist sicher nicht das, was die meisten Bürger unter "Aufkommens-neutral" verstehen. Aufgrund dieser Brisanz hat sie einen Brief an den Ministerpräsidenten von NRW geschrieben. Ich bin mal gespannt, was da noch kommen wird. https://neue-gladbecker-zeitung.de/g...r-in-gladbeck/

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  • Charlie24
    antwortet
    Niedersachsen hat den Gemeinden sogar vorgeschrieben, bestimmte Daten zu liefern, die belegen, dass das Gesamtaufkommen

    bei der Grundsteuer neutral bleibt. Dass man im Einzelfall deutlich mehr Grundsteuer zahlen muss als bisher, ist nicht vermeidbar.

    Ich habe hier in Bayern in der Verwandtschaft Fälle, da wird sich die Grundsteuer voraussichtlich verdoppeln. Das ist bei diesen Flächenmodellen

    durchaus realistisch und auch nicht vermeidbar. Da müsste man die Grundlagenbescheide anfechten und vor Gericht ziehen. Der Ausgang

    ist aber ungewiss, deshalb macht das auch nicht jeder Betroffene.

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  • Trekker
    antwortet
    Es ist genau so wie wir geschrieben haben, Du hast noch keinen Grundsteuerbescheid von Deiner Gemeinde erhalten. Der kommt erst zum Ende des Jahres und gilt ab 2025. Erst dort wird die künftige Grundsteuer festgesetzt, indem der Steuermessbetrag von 117,57 € mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Der Steuermessbescheid kommt vom FA und dort müsste ggf. auch Einspruch eingelegt werden.

    Aber wenn die Gemeinde ihren Hebesatz z. B. auf 200 % festsetzt, dann zahltst Du künftig 235,14 € im Jahr. Das wären dann 58,78 € im Quartal.
    Prüfe bitte mal den aktuellen Hebesatz in Deinem alten Steuerbescheid.
    Zuletzt geändert von Trekker; 28.02.2024, 22:20.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du hast es immer noch nicht verstanden. Was du tatsächlich ab 2025 zahlen musst, legt die Gemeinde erst in diesem Jahr mit

    einem gesonderten Grundsteuerbescheid fest (Siehe C. Erläuterungen). Die Hebesätze können auch niedriger ausfallen als derzeit.

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  • maine-coon
    antwortet
    Hallo liebe Experten.
    Da lief ein kleiner Beitrag zu diesem Thema im MOMA.
    Und so wie es von dem Experten klang, sind die meisten Bescheide schon erstellt.

    Und dann brachten sie auch noch einen unglaublichen Vorfall.
    Im Süden Deutschland soll ein Hausbesitzer das mehr als 100-fache an Grundsteuer zahlen.

    Ich habe mal einen Screenshot gemacht von meinem Bescheid.
    Da steht ganz klar, wieviel ich 2025 zu zahlen habe.
    Scan.jpg

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo maine-coon !

    1. Der erste Bescheid ist der "Grundsteuer-Wertbescheid", der kommt vom Finanzamt - den erhält man nach Abgabe der Erklärung auch schon jetzt mit Gültigkeit für die Zukunft!

    2. Der zweite Bescheid ist der "Grundsteuer-Messbescheid", der kommt ebenfalls vom Finanzamt - den erhält man nach Abgabe der Erklärung auch schon jetzt mit Gültigkeit für die Zukunft!

    3. Der dritte Bescheid ist der "Grundsteuer-Bescheid", der kommt irgendwann in der Zukunft von der Gemeinde - nicht ein einziger Mensch in Deutschland hat m.W. heute schon einen Grundsteuer-Bescheid für 2025 erhalten!

    4. Für o.g. "Dauerbescheide" gibt es neben den in der Abgabenordnung (AO) geregelten Änderungsmöglichkeiten weitere Änderungsvorschriften - siehe diesen Artikel
    https://www.haufe.de/steuern/steuerw...70_581360.html
    siehe Abschnitt " Einspruchsfrist versäumt – was nun?: Nach den Vorschriften des BewG kann in Fällen, in denen eine Fehlerkorrektur mangels einer Korrekturvorschrift der AO nicht mehr im ursprünglichen bestandskräftigen Feststellungsbescheid möglich ist, eine fehlerbeseitigende Fortschreibung (§ 222 Abs. 3 BewG) in Betracht kommen kann. u.w."

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  • Trekker
    antwortet
    Da die neuen Grundsteuerescheide erst ab 2025 gelten und vor dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde ein Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes eingehen muss, kann es sich nur um den Grundsteuermessbescheid handeln. Er beklagt sich nicht über die Gemeinde sondern über das FA.
    Zitat von maine-coon Beitrag anzeigen
    Wenn alles noch offen ist, frage ich mich warum, bzw. Wie jemand vom Finanzamt diesen Wert 117€ errechnet?
    Und für den Grundsteuermessbescheid ist die Einspruchsfrist offensichtlich abgelaufen. Da dieser der Gemeinde als Grundlage für den Grundsteuerbescheid dient, kann ihm m. W. nicht mehr mit einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid abgeholfen werden. Mit einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid wird man wahrscheinlich nur gegen die von der Gemeinde festgelegten Hebesätze vorgehen können. Die Grundlagen des Grundsteuermessbescheides können dadurch nicht mehr angefochten werden.

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  • maine-coon
    antwortet
    Ich bin leider nicht daheim die nächsten 16 Tage. Daher kann ich jetzt nichts dazu sagen.
    Aber wie ich schon weiter oben geschrieben habe, kam die Antwort vom Finanzamt, nachdem ich über ELSTER die Daten unseres Flurstück, Wohnungsgrösse, etc.. eingegeben habe.
    Wie war das damals?
    Bis spätestens Jahresende müssen die Daten übermittelt werden, sonst gibt es Probleme.
    Dann wurde wohl die Frist bis Ende Januar gesetzt.

    Wenn ich wieder daheim bin, schaue ich mir das nochmal genau an und lade dann ein Bild hoch.

    Allerdings sieht das Schreiben fast identisch mit den bisherigen Schreiben für die Grundsteuer aus.

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  • Picard777
    antwortet
    Mir ist ehrlich gesagt noch immer nicht klar, ob Du jetzt vom Grundsteuerbescheid der Kommune für 2024 oder vom Messbescheid des Finanzamts für 2025 sprichst. Gibt es eine weiterführende Erläuterung im Bescheid ?

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  • maine-coon
    antwortet
    Sobald ich von allen Miteigentümern die Werte habe, werde ich zum Finanzamt gehen.
    Dann soll man mir mal die errechneten Werte erklären.
    Und dann sehen wir mal weiter.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich bin halt irritiert, dass mein Wert von 117€ so dermaßen hoch ausfällt im Vergleich zu 2 meiner Mitbewohner des Hauses.
    Es ist durchaus möglich, dass deine Erklärung Fehler enthalten hat. Viele Erklärungen wurden maschinell abgearbeitet, das kann natürlich auch

    zu Fehlern in den Bescheiden führen. Niedersachsen hat m. W. im Wesentlichen ein Flächenmodell. Was bei diesen Modellen wichtig ist bzw. war,

    kannst du hier nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

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  • maine-coon
    antwortet
    Hmmmm,
    also ich wohne in Niedersachsen. Irgendwann kam mal Post mit der Aufforderung seine Daten zu übermitteln zwecks Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025. Und dabei war auch gleich ein Link für die Ermittlung des Flurstück.
    Die Daten habe ich komplett über ELSTER eingegeben.
    Ich bin halt irritiert, dass mein Wert von 117€ so dermaßen hoch ausfällt im Vergleich zu 2 meiner Mitbewohner des Hauses.

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  • Charlie24
    antwortet
    Im Beitrag '#5 schreibst du, dass du aktuell 57,00 € Grundsteuer pro Quartal bezahlst, das sind pro Jahr 228,00 €.

    Das Finanzamt setzt nur den Grundsteuermessbetrag fest, nicht die Grundsteuer. Das ist ein Jahreswert !

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