Hallöchen,
ich möchte die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Kündigungsschutzklage sowie die Fahrtkosten zum Gericht als Werbungskosten in Anlage N absetzten.
Leider weiß ich nicht in welche Zeile derartige Kosten gehören, hier im Forum und anderswo konnte ich nur Zeilenangaben finden, die leider nicht mehr aktuell sind.
Zeile 83 ( Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 17 und / oder 18)
kommt nicht in Frage, da die Abfindung erst für das Jahr 2024 vorgesehn ist.
(da gabs es zwar erst das problem das sie bereits im Dezember 2023 ausgezahlt wurde, aber ich habe die Abfindung zurück überweisen und habe sie dan erst im Januar 2024 mit einer neuen Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist allerdings falsch und die für Dezember wurde auch nicht korrigiert... aber das ist jetzt kein Thema für hier^^ )
vielen Dank schonmal
ich möchte die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Kündigungsschutzklage sowie die Fahrtkosten zum Gericht als Werbungskosten in Anlage N absetzten.
Leider weiß ich nicht in welche Zeile derartige Kosten gehören, hier im Forum und anderswo konnte ich nur Zeilenangaben finden, die leider nicht mehr aktuell sind.
Zeile 83 ( Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 17 und / oder 18)
kommt nicht in Frage, da die Abfindung erst für das Jahr 2024 vorgesehn ist.
(da gabs es zwar erst das problem das sie bereits im Dezember 2023 ausgezahlt wurde, aber ich habe die Abfindung zurück überweisen und habe sie dan erst im Januar 2024 mit einer neuen Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist allerdings falsch und die für Dezember wurde auch nicht korrigiert... aber das ist jetzt kein Thema für hier^^ )
vielen Dank schonmal
Kommentar