Entgeltersatzleistungen

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  • forum
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2011
    • 110

    #1

    Entgeltersatzleistungen

    Hallo,

    ich habe von meiner Krankenkasse -Krankengeld-Kind- erhalten.
    Im Schreiben steht, dass ich diese Leistung bei der Steuer angeben muss.
    Wo trage ich das ein?

    MfG
    forum
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Wo trage ich das ein?
    Entgeltersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Hauptvordruck zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Die Zahlung wird im Übrigen automatisch bis Ende Februar des Folgejahres durch die Krankenkasse an das Finanzamt gemeldet und kann im Wege des Bescheinigungsabrufs dann direkt in die Steuererklärung eingefügt werden.

      Kommentar

      • forum
        Erfahrener Benutzer
        • 17.01.2011
        • 110

        #4
        Danke euch beiden.

        Kommentar

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