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Frechheit - keine Formulare

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    Frechheit - keine Formulare

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    Hallo,
    ihr seht es....

    Bekommt wir dann eine entspr. Fristverlängerung?
    Wenn die nicht immer was von Digitalisierung faseln würden.

    Nacht Deutschland.



    #2
    Es sollte inzwischen bekannt sein, dass das Formular immer erst in der letzten Märzwoche freigeschaltet wird, da ist noch genug Zeit.

    https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mag sein.
      Das ist trotzdem keine Entschuldigung. Es gilt schließlich der 01.01.
      Das könnte alles spätestens am 02.01. bereitstehen.

      Die wollen was von uns und haben eine Bringschuld.

      Verstehe nicht, warum die Leute das akzeptieren. Wohl alle sehr obrigkeitshörig.

      Kommentar


        #4
        Jim

        Da Gesetzesänderungen sehr oft erst kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen werden, können nicht alle Formulare schon zum 01.01. zur Verfügung gestellt werden ...

        Außerdem können Sie an folgender Stelle nachschauen, wann welches Formular freigegeben/eingestellt wird:

        https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

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          #5
          Verstehe nicht, warum die Leute das akzeptieren.
          Weil wir mit unseren Steuern auch die Steuerverwaltung und deren Personal finanzieren. Es kostet Geld, den Apparat personell so zu verstärken.

          dass alle Formulare am 1. Januar freigeschaltet werden können. Ich habe auch nichts davon, wenn die Entwickler dann den Rest des Jahres Däumchen

          drehen. Außerdem spielt es überhaupt keine Rolle. Ich habe die Feststellungserklärung für 2023 praktisch fertig und das Ergebnis den Beteiligten

          bereits übermittelt. Die können also, wenn sie wollen, ihre Einkommensteuererklärung für 2023 bereits übermitteln.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Die Abgabefrist ist -für 2023- der 02.09.2024, nicht der 01.01.2024. Die Frage nach der entsprechenden Fristverlängerung brauche ich wohl nicht zu beantworten.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wenn der TE sonst keine Probleme hat, kann er sich ja glücklich schätzen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Die Abgabefrist ist -für 2023- der 02.09.2024, nicht der 01.01.2024. Die Frage nach der entsprechenden Fristverlängerung brauche ich wohl nicht zu beantworten.
                Es ist ja ein bekanntes Phänomen in diesem Forum, dass es hier ganz bestimmte Anwender gibt, die genau am 1.1.2024 Zeit haben, Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Feststellungserklärung, Lohnsteueranmeldung, Verlängerung des Zertifikats etc. zu erledigen und danach ganz bestimmt nie wieder Zeit haben, diese wichtigen Dinge zu erledigen.

                Am Einfachsten erkennt man sie daran, dass sie ihre Beiträge gerne mit "Danke Deutschland" o.ä. beenden.

                Kommentar


                  #9
                  Derartige Beitraege sind es gar nicht erst Wert, beantwortet zu werden. Ich beteilige mich jedenfalls nicht.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                  Kommentar


                    #10
                    na ja - das "Nichtkönnen" des Staates nimmt zwischenzeitlich sehr bedenkliche Formen an - habe gerade eine Erbschaftsteuererklärung mit Einfamilienhaus-Grundstücks-Bedarfsbewertung für einen Erbfall in 2023 vorliegen - und bekomme zu hören:

                    1. Die vom Gesetz / unseren Politikern ins Gesetzbuch geschriebenen und gewünschten "Vergleichswerte" und "Vergleichsfaktoren" können von den Gutachterausschüssen meist nicht ermittelt werden ...

                    2. Also ist das "Sachwertverfahren" anzuwenden.

                    3. Aufgrund von Gesetzesänderungen zum 01.01.2023 kann die Software jedoch noch keine Bedarfswerte für Erbfälle ab 01.01.2023 nach diesem Sachwertverfahren berechnen und bescheiden ...

                    4. Deshalb werden zur Zeit auch keine Aufforderungen zur Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur Feststellung von Grundstücks-Bedarfswerten versendet - und wenn doch, dann bleiben die abgegebenen Steuererklärungen unbearbeitet liegen, weil die Software zur Bearbeitung noch nicht fertig ist ...

                    Wenn man sowas mitbekommt, dann kann man schon einen trockenen und enttäuschten Gruß wie "Nacht Deuschland" druntersetzen ...

                    Kommentar


                      #11
                      Die vom Gesetz / unseren Politikern ins Gesetzbuch geschriebenen und gewünschten "Vergleichswerte" und "Vergleichsfaktoren" können von den Gutachterausschüssen meist nicht ermittelt werden ...
                      Das ist gut nachvollziehbar. Speziell Einfamilienhäuser (zumindest im ländlichen Raum) sind nicht nur sehr individuell, es gibt auch zu wenig Vergleichswerte.

                      Dass die Bewertungssoftware bis heute nicht aktualisiert ist, ist allerdings ein Armutszeugnis. Wahrscheinlich zahlt die Finanzverwaltung trotz Zulagen

                      ihre Programmierer immer noch nicht gut genug.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo @Charlie24!

                        Das Thema bei der Erbschaftsteuer ist, dass die zu ermittelnden "Bedarfswerte" völlig schematisch zu ermittlen sind - der "Einfachheit und Händelbarkeit" wegen!

                        1. Entweder "Schematisch ohne weitere Rückfrage und Bearbeitung durch den Finanzbeamten", indem er einfach den/die Werte(e) des Gutachterausschusses verwendet (Wunschdenken der Gesetzgeber)

                        oder

                        2. "schematisch nach dem Sachwertverfahren".

                        Und die Gesetzelage ist eindeutig: Es ist völlig irrelevant, ob ein bebautes Grundstück innerhalb weniger Monate nach dem Erbfall für 400.000€ veräußert wurde, wenn der "Vergleichswert" oder wenn es den nicht gibt der "Sachwert" niedriger ist, dann gilt der für die Erbschaftsteuer!

                        Für die Erbschaftsteuer ist der "gemeine Wert = Verkehrswert" nur dann anzusetzen, wenn er niedriger ist als die oben genannten schematisch ermittelten Werte!

                        Kommentar


                          #13
                          Mir musst du das Bewertungsrecht für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht erklären, ich kenne das recht gut.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Es ist ja ein bekanntes Phänomen in diesem Forum, ...
                            Oh, da bin ich wohl in bester Gesellschaft?
                            Trotzdem bitte keine Belehrungen. Natürlich will ich meiner staatbürgerlichen Verpflichtung nachkommen und das alles vom Tisch haben. Ist das schon zu viel verlangt und muss man sich für dieses Recht rechtfertigen?
                            Ich weiß nicht, was alles noch im Jahresverlauf auf mich zu kommt. Na dann, bleibt alle schön gesund, nicht das ihr euch mit OPs/Rehas rumschlagen müsst.
                            image.png
                            Zum Bild: Oh doch, in der Spitze waren es mal 11, jetzt nur fünf (bevor jmd. fragt, Familie ;-)

                            => Also immer schön die Leute beschäftigen. Hat System.

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                              #15
                              Zitat von Jim Beitrag anzeigen
                              Oh, da bin ich wohl in bester Gesellschaft?
                              Gesellschaft ja, aber weder in guter noch bester.

                              Bekanntlich sind hier nur normale Anwender unterwegs. Das bringt den Luxus mit, dass man sich frei aussuchen kann, mit wem man sich abgibt.

                              Daher schönes Restleben noch.

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