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Vorsteuer als nicht selbstständiger eintragen ?

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    Vorsteuer als nicht selbstständiger eintragen ?

    Guten Tag,
    ich muss als Privatperson eine Vorsteuer zahlen. Da ich 2021 mal 3000€ nachzahlen musste. Haben sie für die Folgejahre festgesetzt, dass ich im Quartal 500€ zahlen muss.
    diese Zahlung würde ich gerne bei Mein Elster (vom Finanzamt) eintragen, allerdings finde ich nicht den passenden Vordruck bzw. Zeile.
    vielleicht könnte mir jemand helfen, danke.

    #2
    Halllo Chrischi!

    Irgendetwas haben Sie vergessen uns mitzuteilen ...

    1. Sie sind "einkommensteuerlich Privatperson" und wohl "umsatzsteuerlicher Unternehmer" ... !?

    2. Kein Steuerpflichtiger muss eine Vorsteuer an das Finanzamt bezahlen ... man muss die Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer an das Finanzamt bezahlen ...

    3. Aus einer "Vorsteuerzahlung" kann sich keine "Steuernachzahlung von 3.000€" ergeben ...

    4. Für die Umsatzsteuer setzt das Finanzamt keine quartalsweisen Vorauszahlungen fest, sondern die muss monatlich oder vierteljährlich oder jährlich "erklärt" werden ....

    Ich rate Ihnen, sich Rat beim Steuerberater zu holen, sich alles mal verständlich erklären zu lassen - das Folgejahr können Sie die Erklärungen dann ja vielleicht selbst erledigen ...

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      #3
      Chrischi

      Vielleicht haben Sie "Vorsteuer" mit "Einkommensteuer" verwechselt - dann sind die quartalsweisen 500€ Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer - und die kann man nicht in das Formular eintragen!

      Zu beachten wäre noch, falls in den Quartals-Vorauszahlungen auch Kirchensteuern enthalten sind, diese bei den Sonderausgaben einzutragen.

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        #4
        Ich musste 2021 3000€ bei meiner Steuererklärung nachzahlen. Seit 2022 zahle ich im Quartal 500€ an das Finanzamt.
        Ich fülle jetzt gerade meine Steuererklärung für 2022 aus und würde gerne die von mir vorausgezahlten Steuern in dem Antrag mit eintragen.
        Ich bin eine Privatperson und nicht selbstständig.

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          #5
          Das kann nirgends eingetragen werden. Das FA verrechnet das automatisch.

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            #6
            Okay, ich bedanke mich.

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              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Das kann nirgends eingetragen werden. Das FA verrechnet das automatisch.
              Wobei man vielleicht noch dazu sagen sollte dass weder die Vorausberechnung von ELSTER noch die von ELSTER später übermittelten Bescheiddaten diese Vorauszahlungen berücksichtigen können. Die Abrechnung erscheint aber im Steuerbescheid.
              Zuletzt geändert von Telepeter; 12.02.2024, 09:17.

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