Hallo zusammen, ich spiel mit dem Gedanken mir eine neue Heizung und Photovoltaikanlage zu zulegen. Meine Frage: für die Heizung gibt es die Steuermäßigung 20 % von den Material- u Lohnkosten, verteilt auf 1. Jahr: 7% - 2. Jahr 7% 3, Jahr 6 %.Kann ich für die PV Anlage dieses auch so handhaben, oder ist das nicht möglich,wegen der MWST-Befreiung . Weiterhin hätte ich gerne gewusst, ob die Montagekosten in der Rechnung aufgeführt werden, und ich die in der Steuererklärung als Handwerkerkosten eintragen kann.
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Keine Ankündigung bisher.
Neue Heizung.und Photovoltaikanlage - Steuerermäßigung
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Eine PV-Anlage ist für sich betrachtet keine energetische Maßnahme im Sinne von § 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
Die Arbeitskosten kann man als Handwerkerleistung geltend machen. Die müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, was ja kein Problem
sein sollte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Arbeitskosten kann man als Handwerkerleistung geltend machen. Die müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, was ja kein Problem sein sollte.
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Nachweis per Bankbeleg wird gelegentlich angefordert
liegt man nach meiner Erfahrung bei 4.000 bis 5.000 € Arbeitskosten. Die Heizung soll ja über § 35c EStG abgewickelt werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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