Neue Heizung.und Photovoltaikanlage - Steuerermäßigung

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  • Reinhard1957
    Neuer Benutzer
    • 17.11.2020
    • 28

    #1

    Neue Heizung.und Photovoltaikanlage - Steuerermäßigung

    Hallo zusammen, ich spiel mit dem Gedanken mir eine neue Heizung und Photovoltaikanlage zu zulegen. Meine Frage: für die Heizung gibt es die Steuermäßigung 20 % von den Material- u Lohnkosten, verteilt auf 1. Jahr: 7% - 2. Jahr 7% 3, Jahr 6 %.Kann ich für die PV Anlage dieses auch so handhaben, oder ist das nicht möglich,wegen der MWST-Befreiung . Weiterhin hätte ich gerne gewusst, ob die Montagekosten in der Rechnung aufgeführt werden, und ich die in der Steuererklärung als Handwerkerkosten eintragen kann.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Eine PV-Anlage ist für sich betrachtet keine energetische Maßnahme im Sinne von § 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

    Die Arbeitskosten kann man als Handwerkerleistung geltend machen. Die müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, was ja kein Problem

    sein sollte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15394

      #3
      Eine Mehrwertsteuerbefreiung gibt es dafür auch nicht. Der Steuersatz wurde sogar auf Null Prozent festgelegt, um eine Umsatzsteuerbefreiung zu umgehen.

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1703

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Arbeitskosten kann man als Handwerkerleistung geltend machen. Die müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, was ja kein Problem sein sollte.
        ...die man aber - der Vollständigkeit halber - nicht auf mehrere Jahre verteilen kann (außer man zahlt sie auch in den jeweiligen Jahren - Nachweis per Bankbeleg wird gelegentlich angefordert).

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Nachweis per Bankbeleg wird gelegentlich angefordert
          Bei größeren Handwerkerleistungen (mehrere tausend € Arbeitskosten) ist das gängige Praxis. Mit PV-Anlagen zwischen 8 und 10 kWp

          liegt man nach meiner Erfahrung bei 4.000 bis 5.000 € Arbeitskosten. Die Heizung soll ja über § 35c EStG abgewickelt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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