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Einkommensteuererklärung für mein Kind in "Mein Elster" machen

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    Einkommensteuererklärung für mein Kind in "Mein Elster" machen

    Liebe Forumsmitglieder,
    habe mich vor kurzer Zeit hier in der Forum angemeldet da ich schon nach mehrere Versuche in "Mein Elster" leider nicht weiterkomme und erhoffe mir bei Euch etwas Hilfe zu bekommen. Auf die schnelle habe ich hier leider nichts passendes gefunden oder einfach falsch gesucht?
    Versuche mal mein Problem zu schildern. Ich möchte in "Mein Elster" wo ich bislang nur meine Steuererklärung gemacht habe, die von meiner Tochter für 2021 zu machen. Lt. Finanzamt ist das möglich. Sie hat ihre erste Arbeit am 01.03.2021 angefangen. Ich habe sie in "Meine Profile" bei Person eingetragen bzw. alles ausgefüllt und abgespeichert. Das hat mir so der Berater beim Finanzamt gesagt und dann kann ich ihre Steuererklärung machen hieß es. Irgendwie funktioniert das aber doch nicht. Da sie noch keine Steuernummer hat habe ich das in dem Formular beantragt. Dann eins nach dem anderen ausgefüllt und zum Schluss ausrechnen lassen. Ergebnis: keine Fehler aber ein Hinweis: "Sie haben keine Einkünfte eingegeben", konnte auch nirgendwo ihr Bruttoeinkommen eintragen! Was mache ich da bitte falsch?
    Bin für jede Hilfe sehr dankbar und Bedanke mich jetzt schon an alle die mir zu Helfen versuchen.

    Viele Grüße aus Weingarten.
    Stefan

    #2
    ... konnte auch nirgendwo ihr Bruttoeinkommen eintragen!
    Die für die Steuererklärung der Tochter benötigten Anlagen musst du schon selbst hinzufügen, also z. B. die Anlage N.

    Wie das geht, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Es macht auch Sinn, den Bescheinigungsabruf für die Tochter einzurichten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      OK., den Bescheinigungsabruf habe ich letzte Woche beantragt und eingerichtet, wurde heute freigegeben. Wie kann ich das nutzen?, ich meine wo sind diese Daten und wie kann ich die in die Steuererklärung meiner Tochter übernehmen?

      Viele Grüße
      Stefan1967

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        #4
        Wie kann ich das nutzen?, ich meine wo sind diese Daten und wie kann ich die in die Steuererklärung meiner Tochter übernehmen?
        Die Daten werden auf Servern des Finanzamts bereitgestellt, das kann ab der Freischaltung durchaus 2 Tage dauern. Da die Daten erst bis Ende Februar

        geliefert werden müssen, sind für 2023 möglicherweise noch nicht alle Daten da. Das lässt sich unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

        > Bescheinigungen anderer Personen überprüfen, wobei ich bis übermorgen warten würde. Übernehmen kann man die Daten nur in den geöffneten Entwurf

        der Einkommensteuererklärung. Der Abruf muss dort über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet werden. Du musst die Tochter

        über das Register Bescheinigungen anderer Personen auswählen.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          in Ordnung, werde bis Donnerstag warten und das im letzten Entwurf versuchen zu übernehmen, die Steuererklärung ist allerdings für 2021 aber egal.
          Vielen Dank erstmal für Ihre Hilfe Charlie24. Wünsche noch einen schönen Abend.

          Viele Grüße
          Stefan1967

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            #6
            ... die Steuererklärung ist allerdings für 2021 aber egal.
            Für 2021 sollten alle Daten ab Aschermittwoch abrufbar sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Perfekt, danke.

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                #8
                Hallo Charlie24,
                wollte nur kurz Bescheid geben, habe heute die Steuererklärung für meine Tochter mit Datenübernahme erfolgreich machen können. Danke nochmal für die Tipps. Wünsche allen noch einen schönen Abend und ein schönes Wochenende.
                Viele Grüße
                Stefan1967

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