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Verpflegungsmehraufwand/Auswärtstätigkeit

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    Verpflegungsmehraufwand/Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur korrekten Angabe des Verpflegungsmehraufwands.
    Folgende Situation:

    - Techniker im Aussendienst
    - 40h/Woche
    - täglich wechselnde Arbeitsorte (Ort des Arbeitsbeginns/Ende variieren täglich)
    - Fahrten werden ausschließlich mit einem Dienstwagen durchgeführt
    - somit ergibt sich täglich eine Abwesenheit von zu Hause von mehr als 8 Stunden
    - gemäß Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung wurden 100 Euro steuerfrei bezuschusst


    Was ist nun der richtige Weg, um den Verpflegungsmehraufwand (14 Euro pauschal, richtig?) zu bekommen?



    Vielen Dank!

    #2
    Du musst die Zahl der Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit auf Seite 16 der Anlage N in die Zeile 75 eintragen und den steuerfreien

    AG-Zuschuss aus Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 80 auf der gleichen Seite des Formulars von Mein ELSTER.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Vielen Dank erstmal.

      Wenn ich die Anzahl der Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (in meinem Fall sind das 213) und den AG-Zuschuss eintrage, erhöht sich die Rückerstattung um 584 Euro.

      Ich kann dies nicht so ganz nachvollziehen, sind dafür nicht 14 Euro pauschal pro Tag festgesetzt?

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        #4
        Ich kann dies nicht so ganz nachvollziehen, sind dafür nicht 14 Euro pauschal pro Tag festgesetzt?
        Das sind die Werbungskosten, man bekommt aber nur die darauf entfallende Steuer zurück, wobei 1.230,00 € bereits beim Lohnsteuereinbehalt

        pauschal berücksichtigt wurden. Bei 213 Tagen sieht die Rechnung wie folgt aus: WK. 2.982.00 € - 100,00 € AG -1.230,00 € = 1.652,00 €,

        davon dann die Steuer, wobei rund 35% ja durchaus plausibel sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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